Die Regelungen im Berliner Spielhallengesetz, nach denen keine kostenlose Getränke in Spielhallen abgegeben werden dürfen und bestimmte Vorschriften beim Aufstellen der Spielgeräte eingehalten werden müssen, dienen dem Spielerschutz und der Suchtprävention. Als Gemeinwohlgründe rechtfertigen sie Eingriffe in die Berufsfreiheit. Auch unter Berücksichtigung der abweichenden Rechtslage für Gaststätten und Spielbanken liegt
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