Grenzen der Testamentsauslegung

Mit der Auslegung eines Testaments, nach welchem die Erbschaft gemäß dem „Berliner Testament einschließlich Wiederverheiratungsklausel“ erfolgen soll, hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu befassen:

Im zu entscheidenen Fall war der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der ersten, geschiedenen

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Erbrecht und Testament

Wer Vermögen oder andere veräußerbare Werte besitzt, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was mit diesen Dingen nach seinem Tode passiert soll. Um selber noch darauf Einfluss nehmen zu können, sollte man sich zu Lebzeiten darum kümmern. Damit Vermögensstreitigkeiten im

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Schlusserbe beim Berliner Testament

Haben sich Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben und Verwandte als Schlusserben eingesetzt, ist das beim Tod des länger lebenden Ehegatten dem Werte nach noch vorhandene Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten im Rahmen der Bindungswirkung der getroffenen

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