Der Ausschluss der Anerkennung des Befähigungsnachweises eines Masseurs und medizinischen Bademeisters, der die Ausübung eines eigenständigen Berufs im Ausstellungsstaat erlaubt, stellt nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine nicht durch den Schutz der Verbraucher oder der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigte Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit dar. Im Verhältnis zum Beruf des
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