Zweitausbildung – und das Kindergeld

Setzt ein Kind nach Beendigung der Ausbildung zur Steuerfachangestellten seine Berufsausbildung mit den weiterführenden Berufszielen „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ und „Steuerfachwirt“ nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt fort, handelt es sich bei der nachfolgenden Fachschulausbildung um eine Zweitausbildung i.S. des § 32 Abs.

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Ausbildungsende im Kindergeldrecht

Die Kindergeldgewährung aufgrund einer Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlussprüfung, sondern erst mit dem späteren Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall absolvierte die Tochter des Vaters eine Ausbildung zur

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Ausbildungsunterhalt – und seine Grenzen

In welchem Umfang müssen die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren? Mit dieser Frage der Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.

Anlass hierfür war ein Fall auf die BaföG-Kasse übergegangenen Unterhaltsanspruchs aus Hessen: Das

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Kindergeld für einen Feldwebel

Wird ein Kind nach Abschluss seiner Schulausbildung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und zum Feldwebelanwärter zugelassen, ist seine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit Bestehen der Feldwebelprüfung abgeschlossen. Ob das Kind

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Kindergeld bei mehraktiger Berufsausbildung

Der Tatbestand „Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung“ i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG muss nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang) erfüllt sein. Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn

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