Amtsgericht Aurich

Die Bestellung eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen – und die Amtsermittlungspflicht des Gerichts

Mit dem Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

So sah der Bundesgerichtshof im hier entschiedenen durchgreifende verfahrensrechtlichen Bedenken, soweit das Landgericht

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Hund

Die Tierärztin als Berufsbetreuerin

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit derFrage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein mit der Approbation zum Tierarzt abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin besondere und für die Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 3

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Ergänzungspflegschaft – und die nachträgliche Feststellung ihrer berufsmäßigen Führung

Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.

Die für den Vergütungsanspruch konstitutive Feststellung der berufsmäßigen

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Vergütung eines Ergänzungsbetreuers

Eine entsprechende Anwendung des § 6 VBVG auf die Vergütung eines neben einem Bevollmächtigten bestellten Betreuers scheidet aus, wenn die Betreuung wegen des von vornherein beschränkten Umfangs der Vollmacht erforderlich wird.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall übertrugen die

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