Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist nicht berechtigt, die aufgrundlage der Ergebnisse des Warentests für Mastferkel vorgenommene Bewertung der Genetik der Eber einer staatlich anerkannten Tierzuchtorganisation auf dem Gebiet der Schweinezucht zu veröffentlichen.
Das hat aktuell das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
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