Sozialgericht Berlin

Die Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt – und die gesetzliche Unfallversicherung

Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. In dem hier vom Sozialgericht Berlin entschiedenen Fall war der 1978 geborene Arbeitnehmer als Bauleiter tätig. Im Februar 2020 kehrte er von einem beruflichen

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Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften – und ihre Prüfung durch den Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof darf die Berufsgenossenschaften prüfen. Berufsgenossenschaften unterliegen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unfallversicherungsträger mit ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte sich eine der größten Berufsgenossenschaften in Deutschland, eine undesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts,  gegen eine auf

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Berufsgenossenschaft

Geschäftsführer einer Berufsgenossenschaft im Nebenamt – und die Gestaltung des Dienstvertrages

Ein Dienstverpflichteter (hier: Dienstordnungs-Angestellter) ist bei Abschluss eines Vertrages über die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Berufsgenossenschaft im Nebenamt, mit dem ihm neben der auf seine allgemeine Tätigkeit als Geschäftsführer entfallenden Nebentätigkeitsvergütung im Sinne von § 6 BNV eine weitere pauschale Vergütung für Lehr, Unterrichts, Vortrags- und Prüfungstätigkeiten im Sinne des

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Der Straßenwärter als Ersthelfer – und die posttraumatischen Belastungsstörung

Für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) eines mehrfach als Ersthelfer tätig gewordenen Straßenwärters als Wie-Berufskrankheit fehlt es nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts an einem generellen Ursachenzusammenhang. Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die Konfrontation mit traumatischen Ereignissen anderer Personen (z.B. deren tatsächlichem oder drohendem Tod oder deren ernsthafter

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Arbeitsunfall, Schwarzarbeit – und die Höhe des Verletztengeldes

Arbeitnehmer, die wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Verletztengeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Nicht nachgewiesene Einnahmen – wie z.B. aus Schwarzarbeit – sind bei der Berechnung hingegen nicht zu berücksichtigen. In dem hier vom Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt entschiedenen Fall erhielt der verletzte Arbeiter daher

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Versicherungsschutz bei Unfällen auf dem Weg zu Fort- und Weiterbildungen

ort- und Weiterbildungen gehören für viele Arbeitnehmer zum Arbeitsleben dazu. Neue Anforderungen, überarbeitete Zertifizierungen sowie rechtliche Bestimmungen verlangen vom Arbeitnehmer aber auch Geber regelmäßige Fortbildungen, um alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten zu können. Vielfach sind diese Maßnahmen sogar gesetzlich vorgeschrieben. So müssen Ingenieure und Feuerwehrmänner regelmäßig an Schulungen zum Thema Brandschutz

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Arbeitsunfall – Was Sie dazu wissen sollten

Ein Arbeitsunfall ist ein klassisches Risiko einer Berufstätigkeit. Ein Unfall geschieht schneller als man denkt und viele Arbeitnehmer wissen leider nicht über Ihre Rechte und Zuständigkeiten Bescheid. Dazu ist zunächst einmal die Definition eines Arbeitsunfalls zu klären. Ein Arbeitsunfall wird als plötzliches Ereignis definiert, die einen unerwarteten Personen- oder Sachschaden

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Der Fehler des Durchgangsarztes – und die Haftung der Berufsgenossenschaft

Für eine Schadensersatzklage wegen eines Behandlungsfehlers ist nicht der Durchgangsarzt, sondern gemäß Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB die Berufsgenossenschaft passivlegitimiert. Wegen des regelmäßig gegebenen inneren Zusammenhangs der Diagnosestellung und der sie vorbereitenden Maßnahmen mit der Entscheidung über die richtige Heilbehandlung sind jene Maßnahmen ebenfalls der öffentlichrechtlichen Aufgabe des

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Auf dem Weg zur Arbeit das Hoftor schließen

Geringfügige Unterbrechungen sind bei einem Beschäftigten auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. So gelten das Verlassen des Fahrzeugs und der Rückweg zum Hoftor, um es zu schließen, als „eingeschobene Verrichtungen“, durch die der innere Zusammenhang mit dem Zurücklegen dieses Hinweges nicht beseitigt wird. Mit dieser Begründung

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Sprung aus dem Fenster – wegen Wasserspritzer

Höchstpersönliche Verrichtungen wie Neckereien und Spielereien sind bei einem Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert. Lediglich bei Schülern und pubertierenden Jugendlichen sind insoweit die Gefahren zu berücksichtigen, die sich aus unzureichender Beaufsichtigung oder aus dem typischen Gruppenverhalten innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule ergeben. So hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier

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Unfall auf dem Umweg zur Arbeit

Verfährt sich ein Beschäftigter auf dem Weg zur Arbeit, bleibt er auch auf dem Abweg unfallversichert, solange die Handlungstendenz unverändert darauf gerichtet ist, den Arbeitsplatz zu erreichen. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht – wie zuvor das Sozialgericht Frankfurt a. M. – in dem hier vorliegenden Fall eines Verkehrsunfalls

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Arbeitsunfall durch Speerwurf?

Ein tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall, auch nicht für Kampfrichter in der Leichtathletik. Mit dieser Begründung hat jetzt das Sozialgericht Düsseldorf den Anspruch der Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verneint. Der 74-jährige Ehemann der Klägerin war lizensierter Kampfrichter für Wettkämpfe der Leichtathletik. Während eines

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Oberlandesgericht München

Schwarzarbeit, der Regressanspruch der Berufungsgenossenschaft – und der Rechtsweg

Für die gerichtliche Geltendmachung des einem Unfallversicherungsträger gegen einen Unternehmer im Falle der Schwarzarbeit zustehenden Regressanspruchs nach § 110 Abs. 1a SGB VII ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet. Der Ersatzanspruch des Unfallversicherungsträgers nach § 110 Abs. 1a SGB VII entsteht, wenn Unternehmer Schwarzarbeit nach

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Sturz bei der Wanderung

Ein Arbeitnehmer ist während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung unfallversichert, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten offen steht. Ein betrieblicher Ausflug einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern ist hingegen nicht versichert. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Angestellten, die während einer Wanderung ihrer Abteilung stürzte, eine Anerkennung

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Dacharbeiten ohne vorgeschriebene Sicherungsmaßnahmen

Ein verantwortlicher Vorgesetzter ist verpflichtet, den ihm unterstellten Arbeitnehmern keine die Gesundheit gefährdenden Arbeiten zuzuweisen. Das gilt auch gegenüber Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens, wenn sie im Rahmen einer vorübergehenden Tätigkeit im Betrieb eingesetzt werden. Lässt ein verantwortlicher Vorgesetzter die Arbeiter entgegen eindeutiger Sicherheitsbestimmungen ungesichert auf dem Dach arbeiten und kommt

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Die Weihnachtsfeier – und der gesetzliche Unfallversicherungsschutz

Ein Unfallversicherungsschutz besteht während der Weihnachtsfeier nur bei einer Anordnung der Weihnachtsfeier durch die Betriebsleitung. An betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen – wie zum Beispiel Betriebsausflügen – Teilnehmende sind nach ständiger Rechtsprechung als Beschäftigte grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn die Teilnahme allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen steht und die Veranstaltung von

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Der Geltungsbereich eines Bundes-Rahmentarifvertrags

Der Bundes-Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland (BRTV GaLaBau) gilt für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die der Unfallversicherung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen. Dabei ist maßgebend, dass eine Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft aufgrund der betrieblichen Tätigkeit der Arbeitgeberin gegeben

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Der tödliche Unfall beim Hochsitzbau

Hat ein Rentner nach den Vorgaben und unter der Aufsicht des Jagdpächters merere Hochsitze gebaut unddabei einen Unfall erlitten, fällt dieser in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall der Klage einer Witwe auf Feststellung eines Arbeitsunfalls stattgegeben, deren Mann

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Wirbelsäulenerkrankung von Berufsgeigern

Bei Berufsgeigern kommt nach Ansicht des Bundessozialgerichts die Anerkennung einer Halswirbelsäulenerkrankung als Wie-Berufskrankheit derzeit nicht in Betracht. In den beiden jetzt vom Bundessozialgericht entschiedenen Verfahren waren die Kläger nach jeweils abgeschlossenem Musikstudium über Jahrzehnte als Berufsgeiger in verschiedenen Orchestern tätig. Da sie an Bandscheibenvorfällen im Bereich der Halswirbelsäule leiden, wurde

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Der Unfall im privat und geschäftlich genutzten Haus

Ereignet sich ein Sturz im Treppenhaus eines Gebäudes, in dem sich sowohl ein Büro als auch Wohnräume befinden, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn zum Unfallzeitpunkt die Treppe aus betrieblichen Gründen genutzt wird. So das Sozialgericht Heilbronn in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der während er die Geschäftspost

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Bäckereien und Konditoreien in der Unfallversicherung

Von Bäckereien und Konditoreien dürfen in der gesetzlichen Unfallversicherung gleiche Beiträge gefordert werden. Der entsprechende Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) wurde jetzt vom Bundessozialgericht gebilligt. Vor dem Bundessozialgericht hatten letztinstanzlich zwei Unternehmen des Konditoreigewerbes geklagt. Eine Klägerin stellt Konditoreiwaren in industrieller Fertigung, die andere als handwerklich geprägter Betrieb

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Latexallergie als Berufskrankheit eines Arztes – und der spätere Entzug der Verletztenrente

Rechtsgrundlage für die Entziehung, d.h. Aufhebung der Rentenbewilligung ist § 48 Abs.1 SGB X. Hiernach ist für die Aufhebung eines Verwaltungsaktes für die Zukunft Voraussetzung, dass in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Gemäß § 73 Abs.

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Der Arbeitsunfall auf dem Weg zur Raucherpause

Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Eine auf dem Weg von und zur Raucherpause zum Arbeitsplatz erlittene Verletzung ist deshalb nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen. Arbeitsunfälle sind nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII Unfälle infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2,

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Psychiatrische Unfallfolgen

Eine Anpassungsstörung aufgrund Arbeitslosigkeit kann nur dann als Unfallfolge anerkannt werden, wenn die Arbeitslosigkeit die wesentliche Ursache in den unfallbedingten körperlichen Funktionseinschränkungen hat. Nach § 8 Abs. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit. Für

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Arbeitsunfall im eigenen Einfamilienhaus

Ein Arbeitsunfall kann auch vorliegen, wenn der versicherten Tätigkeit im eigenen Haus nachgegangen wird. Das hierbei allerdings besondere Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen (versicherter) beruflicher und (nicht versicherter) privater Sphäre bestehen, zeigt der jetzt vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschiedene Fall einer Friseurin: Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle

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Arbeitsunfall beim Sportklettern

Ein Unfall beim Sportklettern in den Alpen ist selbst dann kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es sich bei dem Unfallopfer um einen Profi-Eishockeyspieler handelt. Nach § 8 Abs 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB

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Der Arbeitsunfall auf der eigenen Obstwiese

Wer eigenständig eine Obstwiese bewirtschaftet und die Früchte darauf zieht, ist Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII. Die Unternehmereigenschaft erfordert nicht zwingend, dass man Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks ist oder die Beiträge zur Unfallversicherung selbst zahlt. Nach § 8 Abs. 1 SGB VII

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Erwerbsunfähigkeit nach Arbeitsunfall

Dass ein Versicherter infolge eines Versicherungsfalls (hier Arbeitsunfall) einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, erfordert, dass keinerlei Erwerbstätigkeit mehr möglich ist; dafür ist selbst die volle Erwerbsminderung iSd § 43 II 2 SGB VI nicht ausreichend. Rechtsgrundlage für die Gewährung erhöhter Rente bei Schwerverletzten ist § 57 SGB VII. Danach

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Die Nahrungsaufnahme in der Betriebskantine als Arbeitsunfall?

Die Nahrungsaufnahme in einer Betriebskantine ist grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert. Dass nach der Betriebsphilosophie des Arbeitgebers die Führungskräfte ihre Mahlzeiten mit den übrigen Beschäftigten einnehmen sollen, begründet keine betrieblichen Gründe für die Nahrungsaufnahme. In der Verunreinigung des Kantinenbodens verwirklicht sich keine besondere betriebliche Gefahr. Rechtsgrundlage für die Anerkennung eines Unfalls

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Die überlange Heimfahrt zum Arbeitsplatz und der Wegeunfall

Wer für die Heimfahrt zum Arbeitsplatz (hier mit dem Fahrrad) eine Strecke wählt, die doppelt soweit ist wie der direkte, grundsätzlich auch zumutbare Weg (hier 44 km statt 21 km), steht nicht mehr unter Unfallversicherungsschutz, zumal wenn es jedenfalls sowohl topographisch als auch verkehrstechnisch nächstkürzere Alternativen gibt. Arbeitsunfälle sind gemäß

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Mobbing als Berufskrankheit

Mobbing und die hierauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen sind keine anerkannte Berufskrankheit. So das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Frau, die wegen Ihrer Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobbing von ihrer gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung verlangt hat. Die Frau aus dem Landkreis Fulda fühlte sich aufgrund negativer Gerüchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie

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Arbeitsunfall beim Formularausfüllen

Nach § 8 Abs 1 S 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit, S 1). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod

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Kosten für eine Hörgeräteversorgung

Eine Hörgeräteversorgung ist bereits dann vom Unfallversicherungsträger zu leisten, wenn die MdE 10 % oder unter 10 % beträgt, solange die beruflich bedingte Lärmschwerhörigkeit des Versicherten nur eine wesentliche Teilursache darstellt. So die Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der die Übernahme der Kosten zur

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Unfallversicherungsschutz bei Vorbereitungshandlungen eines Imbissbudenbetreibers

Es besteht kein Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bereits bei Vorbereitungshandlungen – hier die Fahrt zu einer Brauchtumsveranstaltung am Heilig Abend um die Möglichkeiten für die kommerzielle Nutzung (mit einem Imbisswagen) in den nächsten Jahren auszuloten. Vorbereitungshandlungen sind – selbst wenn sie betriebsdienlich sein sollten – grundsätzlich dem persönlichen Bereich

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Feststellungsinteresse bei Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Das berechtigte Interesse einer Klage auf Feststellung von Unfallfolgen nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG setzt voraus, dass der Unfallversicherungsträger in einem vorherigen Verwaltungsverfahren mit der Frage nach dem Vorliegen von Unfallfolgen befasst war; eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung ist

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Gesetzliche Unfallversicherung bei Sportveranstaltungen

Der Versicherungsschutz kann sich auf andere Tätigkeiten als die im Arbeitsvertrag vorgesehenen erstrecken, wenn das Unternehmen eine Sportveranstaltung (hier: das Heidelberger Drachenbootsrennen) als Werbeplattform nutzt. Nach § 8 Abs. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII

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Unfallversicherungsrechtliches Feststellungsverfahren gegenüber einem möglicherweise haftungsprivilegierten Dritten

Es gibt keine spezielle gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, welche regelt, dass und unter welchen tatbestandlichen Voraussetzungen ein Unfallversicherungsträger befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt über den Umfang von Leistungsansprüchen eines Versicherten gegenüber einem möglicherweise haftungsprivilegierten Dritten zu erlassen. Diese Ermächtigung ergibt sich nicht daraus, dass er den Dritten zivilrechtlich auf Aufwendungsersatz verklagt (§§

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Eine im Stehen verrichtete Tätigkeit

Nach der Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV liegt eine Berufskrankheit bei einer „Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht“ vor. Bei einer ausschließlich im Stehen verrichteten

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Was für ein Salat

Bei der Nahrungsaufnahme handelt es sich grundsätzlich um eine private, nicht unfallversicherte Tätigkeit, so dass ein Sturz in der Werkskantine des Arbeitgebers kein Arbeitsunfall ist. Mit dieser Begründung wies jetzt das Sozialgericht Heilbronn eine Klage ab, mit der der Kläger, ein Beschäftigter in der Fahrzeugentwicklung, einen Sturz an der Salatbar

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Berufskrankheiten und der Unterlassungszwang für die gefährdenden Tätigkeit

Die Regelung des Unterlassungszwangs der gefährdenden Tätigkeit als Tatbestandsvoraussetzung für die Feststellung einer Berufskrankheit – hier: der Nr. 2101 der Anl. 1 zur Berufskrankheitenverordnung – ist gesetzes- und verfassungsgemäß. Das Unterlassen aller schädigenden Tätigkeiten wird nicht nur durch einen Wechsel des schädigenden Arbeitsplatzes oder die vollständige Aufgabe der schädigenden Berufstätigkeit

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Auch ein Pfarrer im Ruhestand ist immer im Dienst

Die Amtsausübung eines Pfarrers wird nach Eintritt des Ruhestandes nicht zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Aus diesem Grund muss die Berufsgenossenschaft nicht für die Dienstunfallfolgen eines Pfarrers im Ruhestand aufkommen, vielmehr handelt es sich um eine versicherungsfreie Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. SGB VII. Das hat das

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Fußballspiel auf der Dienstreise

Bei einer Dienstreise besteht grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ereignet sich ein Unfall hingegen bei einem Fußballspiel im Rahmen der Dienstreise, so handelt es sich nach einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts in der Regel nicht um einen versicherten Arbeitsunfall. In dem hier vom Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt entschiedenen Fall verletzte sich

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Steuerliche Interessen im Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Ein eingetragener Verein zur politischen Interessenvertretung und Beratung der Steuerzahler ist in der gesetzlichen Unfallversicherung in die Gefahrtarifstelle 15 („Zusammenschluss zur Verfolgung gemeinsamer Interessen“) des ab 1. Januar 2007 geltenden Gefahrtarifs der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft einzustufen, nicht in die Gefahrtarifstelle 11 („Wirtschaftliche und politische Interessenvertretung“). Dies hat das Landessozialgericht in einem jetzt

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Sturz vom Pferd

Ein Reitunfall mit einem Pferd, das bei einem Viehhändler zum Weiterverkauf im Kundenauftrag stand, fällt nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In einem vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall kann daher der Kläger, ein damals 28jährige Reiter, der bei dem Sturz eine Querschnittlähmung davon getragen hat, für die Folgen des

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