Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden Zahnarzt verpflichtend – ganz gleich, ob niedergelassener oder angestellter Zahnarzt. Sie gehört damit zu einer der wichtigsten Absicherungen und schützt den Mediziner im Fall eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Stellen Patienten im Ernstfall Ersatzansprüche, so springt die Berufshaftpflichtversicherung ein und übernimmt die berechtigte Forderung. Zudem
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