Anschaffungskosten für eine dreiteilige Anzugkombination (Business-Dreiteiler) sind weder vollumfänglich noch anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen.
Es handelt sich hierbei nicht um typische Berufskleidung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG,
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