Kleidergeldzahlungen für Kellner

Nach § 3 Nr. 31 EStG ist die typische Berufskleidung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlässt, steuerfrei. Dasselbe gilt für eine Barablösung eines nicht nur einzelvertraglichen Anspruchs auf Gestellung von typischer Berufskleidung, wenn die Barablösung betrieblich veranlasst

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Bürgerliche Kleidung

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch nicht anteilig Werbungskosten.

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind Aufwendungen als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)) abzuziehen, wenn sie durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist

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Bundesfinanzhof

Reinigung von Berufskleidung

Nachgewiesene Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig sein. Dies gilt freilich nur für typische Berufskleidung.

In einem jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Rechtsstreit war die Klägerin als Hauswirtschafterin bei einer

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