Vom Bemessungseinkommen für das Elterngeld sind bei einem angestellten Rechtsanwalt keine Pflichtbeiträge für das Rechtsanwaltsversorgungswerk in Abzug zu bringen. Nach § 1 Abs 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (Nr. 1), mit seinem Kind in einem Haushalt lebt (Nr. 2),
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