Unterliegt ein die Berufung zurückweisender Beschluss der Anfechtung, muss er, ebenso wie ein Berufungsurteil, erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.
Ein die Berufung zurückweisender Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist gemäß §
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