Kalender

Die wiederholte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist – trotz vorheriger "letztmaliger" Verlängerung

Mit den Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit Einwilligung des Gegners hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem zugrunde liegenden Verfahren um Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Dieselfahrzeugs wendet sich der Kläger gegen die Verwerfung seiner Berufung durch das Oberlandesgericht Oldenburg. Die Berufung gegen das

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Überprüfung der Fristen – bei Vorlage der Handakte

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Anwalt die Berechnung einer Frist, ihre Notierung auf den Handakten, ihre Eintragung im Fristenkalender, die Bestätigung der Kalendereintragung durch einen Erledigungsvermerk auf den Handakten sowie die Einhaltung seiner darauf bezogenen Anweisungen stets zu prüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen

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Kalender

Das Vertrauen auf eine Fristverlängerung

Das Vertrauen auf eine Fristverlängerung kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann rechtfertigen, wenn der Fristverlängerungsantrag die erforderliche Form wahrt. Ob ein nach dem 1.01.2022 eingegangener Fristverlängerungsantrag formgerecht ist, richtet sich nach § 130d ZPO. Zwar darf der Rechtsmittelführer in der Regel auf die Bewilligung einer rechtzeitig beantragten

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Oberlandesgericht München

Gerichtliche Entscheidung im noch ausgesetzten Verfahren

Gerichtliche Entscheidungen, die während einer Aussetzung der Verhandlung nach § 149 ZPO ergehen, sind nicht nichtig, sondern können mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden. Mit Beendigung der Aussetzung durch Erledigung des Strafverfahrens beginnt grundsätzlich die volle gesetzliche Frist zur Begründung eines Rechtsmittels von neuem zu laufen. Verwirft das Rechtsmittelgericht bereits vor

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Kalender Frist

Rechtsmittelbegründungsfristen – und die Fristenkontrolle in der Anwaltskanzlei

Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen. Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall

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Oberlandesgericht Köln

Das gestörte beA – und die Ersatzeinreichung

Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und

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Oberlandesgericht Köln

Widereinsetzung trotz Organisationsverschuldens des Prozessbevollmächtigten

Ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten auf der ersten Stufe der Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze (hier: fehlerhafte Streichung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender) steht einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung Vorsorge dafür getroffen wurde, dass auf der zweiten Stufe der Ausgangskontrolle bei normalem Verlauf der

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Oberlandesgericht München

Berufungsbegründungsfrist – und die nicht notierte Vorfrist

Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum

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Kalender Frist

Die Erkrankung des Rechtsanwalts – und der Wiedereinsetzungsantrag

Aktuell hate sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Pflichten des Rechtsmittelgerichts für den Fall zu befassen, dass das Vorbringen zur Begründung eines – auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten – Wiedereinsetzungsantrags keine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe enthält, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten

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Berufungsbegründung – und der Beginn der Frist

Nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Berufung ist die Berufung innerhalb eines Monats in einem gesonderten Schriftsatz zu begründen; der Antrag auf Zulassung der Berufung kann die Berufungsbegründungsfrist (§ 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO) nicht wahren. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in Bezug auf § 124a

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Berufungsbegründung per beA – oder: Umlaute als Fristenkiller

Wann geht ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichten elektronischen Dokument bei Gericht ein? Mit dieser Frage des § 130a ZPO hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hatte gegen das klageabweisende landgerichtliche Urteil über das

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Briefkasten

Fristverlängerungsantrag zur Berufungsbegründung – und die Fristenkontrolle des Rechtsanwalts

Die Fristensicherung verlangt von dem Rechtsanwalt bei einem Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist – auf deren Bewilligung er bei Vorliegen erheblicher Gründe (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) im Allgemeinen vertrauen darf – nicht, dass er sich bereits innerhalb der noch laufenden Berufungsbegründungsfrist durch Nachfrage beim Landgericht Berlin

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Schreibmaschine

Die Anfertigung einer Rechtsmittelbegründungsschrift – und die Einzelweisung an die zuverlässige Bürokraft

Auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelbegründungsschrift darf der Rechtsanwalt einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss. In der Kanzlei müssen jedoch ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Anweisung (etwa im Drange der Geschäfte) in

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Unterschrift

Die nicht unterschriebene Berufungsbegründung

Ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten steht einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung (hier: Kontrolle der Unterzeichnung ausgehender Schriftsätze vor deren Absendung) Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist – trotz des Versehens des Rechtsanwalts – mit Sicherheit

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Oberlandesgericht München

Die für das Berufungsverfahren abgelehnte PKH – und die Berufungs(begründungs)frist

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste. Das ist der Fall, wenn sich die Partei

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E-Mail

Fristwahrung per eMail?

In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass eine im Original unterzeichnete Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift, die eingescannt und im Anhang einer elektronischen Nachricht als PDF-Datei übermittelt wird, in schriftlicher Form erst bei Gericht eingereicht ist, sobald dem Gericht ein Ausdruck der den vollständigen Schriftsatz enthaltenden PDF-Datei vorliegt. Denn erst der

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Kalender

Der erste Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist – und das Vertrauen des Anwalts

Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde. Im hier entschiedenen Fall

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Agenda

Der am Tag vor dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist erkrankte Rechtsanwalt

Erkrankt ein Rechtsanwalt unvorhersehbar am Tag vor dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ist er in der Regel nicht gehalten, einen vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der Berufungsbegründung zu beauftragen. Andernfalls würde dem Berufungskläger  der Zugang zur Berufungsinstanz unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG

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Schreibblock

Der PKH-Antrag nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist

Einer Partei kann Wiedereinsetzung in eine wegen wirtschaftlichen Unvermögens versäumte Frist gewährt werden. Dies setzt aber voraus, dass sie bis zu deren Ablauf einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Prozesskostenhilfeantrag eingereicht und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über den Antrag ohne Verzögerung sachlich entschieden werden kann. Die Partei

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Kalender

Die nicht notierte Vorfrist

Mit der Wiedereinsetzung bei mangelnder Notierung einer Vorfrist hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Ausgangspunkt hierfür war ein vom Berufungsgericht abgelehnter Wiedereinsetzungsantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist. Dabei hat das Berufungsgericht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Anforderungen an das, was eine Partei veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen

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Postausgangskontrolle – und der gestufte Schutz gegen Fristversäumnisse

Zur Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden Organisation der Ausgangskontrolle in einer Rechtsanwaltskanzlei hat jetzt erneut der Bundesgerichtshof Stellung genommen: In dem entschiedenen Fall hatte die Beklagte fristgerecht Berufung eingelegt und verspätet begründet. Den Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist hat die Beklagte damit begründet, dass ihr

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Das Fristfax – und die Ausdruckprobleme bei Gericht

Die Zulässigkeit der Berufung ist von Amts wegen zu prüfen. Dabei hat der Berufungsführer den rechtzeitigen Eingang der Berufungsbegründungsschrift zu beweisen. Besonderheiten gelten allerdings in Bezug auf gerichtsinterne Vorgänge, in die Außenstehende in der Regel keinen Einblick und damit auch keine Anhaltspunkte für etwaige Fehlerquellen haben. Es ist daher zunächst

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Fristenkalender – und die Berufungsbegründungsfrist

Rechtsmittelund Rechtsmittelbegründungsfristen müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Rechtsmittelund Rechtsmittelbegründungsfristen so notiert werden müssen, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben. Insoweit kommen besondere Spalten für Rechtsmittelund Rechtsmittelbegründungsfristen sowie eine farbliche Kennzeichnung bestimmter Sachen in Betracht. Diesen organisatorischen

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Fristenkalender – und das Empfangsbekenntnis

Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung erst unterzeichnen, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist. Rechtsmittelund Rechtsmittelbegründungsfristen müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben. Andernfalls beruht die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch den

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Berufungsbegründungsfrist – und die Vorfrist

Ein Rechtsanwalt muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Dazu gehört nach feststehender Rechtsprechung die allgemeine Anordnung, dass jedenfalls bei Prozesshandlungen wie einer Berufungsbegründung, deren Vornahme nach ihrer Art mehr als nur einen geringfügigen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, außer dem Datum des

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Der erkrankte Einzelanwalt – und die ablaufende Berufungsbegründungsfrist

Der Einzelanwalt, der am Tag des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist unvorhergesehen erkrankt und deshalb nicht mehr in der Lage ist, die Berufungsbegründung rechtzeitig fertigzustellen, genügt seinen Sorgfaltspflichten regelmäßig dann, wenn er einen Vertreter beauftragt, der einen Fristverlängerungsantrag stellt. Erteilt die Gegenseite in diesem Fall die zur Fristverlängerung gemäß § 520 Abs.

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Ausgangspost in der Anwaltskanzlei – und die Fristenkontrolle

Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig anfallende Büroarbeiten auf zuverlässige Mitarbeiter delegieren. Hierzu gehört grundsätzlich auch die Erledigung der ausgehenden Post. Der Rechtsanwalt hat aber in diesen Fällen durch allgemeine, unmissverständliche Anordnungen dafür zu sorgen, dass Fehler nach Möglichkeit vermieden werden. Deswegen muss der Rechtsanwalt eine allgemeine Weisung erteilen, dass die Erledigung

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Fristversäumis wegen Tonerwechsels

Einer der kuriosesten Fälle, in denen sich der Bundesgerichtshof mit dem Eingang einer Berufungsbegründung um (bzw. kurz nach) 24:00 Uhr des letzten Tages der Berufungsbegründungsfrist zu befassen hatte, drehte sich um ein Faxgerät, dass den Versand verweigerte, weil es keinen Toner mehr hatte: Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom

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Unterschrift

Die nicht unterschriebene Berufungsbegründung

Nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihrer Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und der Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung

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Landgericht Leipzig

Unklare Angaben im Wiedereinsetzungsantrag

Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden. Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu

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Landgericht Bremen

Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungspflicht – und die Entscheidungskompetenz des Revisionsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht kann nur ausnahmsweise selbst über den Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist entscheiden. Nach § 237 ZPO ist für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich das Gericht zuständig, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung, hier also die Berufungsbegründung, zusteht. Das wäre hier das Landesarbeitsgericht.

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Landgericht Bremen

Die versäumte Berufungsbegründungsfrist – und die gesonderte Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch

Eine gesonderte Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch, die das Berufungsgericht nach § 238 Abs. 1 Satz 2 ZPO getroffen hat, muss mit dem statthaften Rechtsmittel angegriffen werden. Andernfalls wird die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag rechtskräftig und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend. Allerdings ist die betroffene Partei unter

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Landgericht Bremen

Der an das falsche Gericht adressierte Fristverlängerungsantrag

Den Prozessbevollmächtigten trifft ein seiner Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden an der fehlerhaften Adressierung des Fristverlängerungsantrags. Er hätte bei Unterzeichnung des Schriftsatzes – ungeachtet des Fehlers seiner Kanzleiangestellten bei dessen Vorbereitung – bemerken können und müssen, dass dieser nicht an das Berufungsgericht gerichtet war. Die auf

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Die nicht in antragsgemäßer Länge gewährte Fristverlängerung

Verlängert das Berufungsgericht die Berufungsbegründungsfrist nicht entsprechend dem Antrag sondern nur für einen kürzeren Zeitraum, beruht eine deswegen versäumte Begründungsfrist auf einem dem Berufungskläger gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden (§ 233 Satz 1 ZPO) seiner Prozessbevollmächtigten. Richtig ist allerdings der Hinweis, dass die Prozessbevollmächtigte Beklagten grundsätzlich mit

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Die noch nicht gewährte Einsicht in die Gerichtsakte – und die ablaufende Berufungsbegründungsfrist

Ein (hier: neu beauftragter) Prozessbevollmächtigter ist nicht gehalten, vor der Gewährung der Einsicht in die Gerichtsakten eine Berufungsbegründung innerhalb der dafür laufenden Frist einzureichen. Das in § 520 Abs. 3 ZPO bestimmte Erfordernis einer Berufungsbegründung bezweckt die Zusammenfassung und Beschleunigung des Verfahrens im zweiten Rechtszug und dient damit der Verfahrenskonzentration.

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Die während der (verlängerten) Berufungsbegründungsfrist nicht ermöglichte Akteneinsicht

Einem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung zu gewähren, wenn dessen Prozessbevollmächtigter trotz rechtzeitig gestellten Antrags vor Ablauf der verlängerten Frist keine Akteneinsicht erhalten hat. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin ist nicht gehalten, vor der Gewährung der Einsicht in die Gerichtsakten eine Berufungsbegründung innerhalb der dafür laufenden

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Landgericht Bremen

Räumungsklage – und die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Bei einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in einer Räumungssache ist dem Beschleunigungsgebot im Rahmen des richterlichen Ermessens auf der Rechtsfolgenseite Rechnung zu tragen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um die Räumung und Herausgabe gemieteter Praxisräume. Das klageabweisende Urteil ist den erstinstanzlichen Bevollmächtigten des Klägers am

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Die richtig berechnete, aber falsch eingetrage Berufungsbegründungsfrist

Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten. Überlässt er die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft, hat er durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die technische Störung des Gerichtsfaxes

Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, kann es ihm zumutbar sein, aus einer allgemein zugänglichen, ihm zur Verfügung stehenden Quelle eine weitere Telefaxnummer des Gerichts in Erfahrung zu bringen. Nutzt er dazu das Internet, muss er

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Fristwahrung per Telefax – und die Ausgangskontrolle

Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der einzelnen Schriftstücke im Rahmen der Ausgangskontrolle nicht erforderlich. Es bedarf insbesondere keiner Anweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, den fristgebundenen Schriftsatz und zusätzlich zu übersendende Schriftstücke getrennt per Fax zu übermitteln oder sich durch telefonische Rückfrage bei

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Landgericht Bremen

Die unter einer Bedingung verlängerte Berufungsbegründungsfrist

Die Berufungsbegründungsfrist kann nicht unter einer Bedingung verlängert werden. Geschieht dies dennoch, ist nur die Bedingung unwirksam, die Fristverlängerung ist hingegen wirksam. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts fristgerecht Berufung eingelegt. Die Frist zur Begründung der Berufung ist wiederholt verlängert worden,

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Wiedereinsetzung – wegen tiefgreifender Folgen der Säumnis?

Ein Rechtsanwalt hat in seiner Kanzlei hinreichende Sicherheitsvorkehrungen für den Fall zu treffen, dass eine Büroangestellte das Eintragen der Frist in den Fristenkalender schlicht vergisst. Zudem hat er glaubhaft zu machen, dass es sich bei der für die Fristversäumnis verantwortlichen Angestellten um eine gut ausgebildete, zuverlässige sowie sorgfältig ausgewählte und

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Fristfax – und die Kontrolle des Faxberichts

Ein Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss er nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmitteleinlegungs- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden, sondern

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