Tatsachenfeststellungen, neuer Parteivortrag – und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf Verfahrensfehler und damit auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt.

Bei der Berufungsinstanz handelt es sich auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes

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Landgericht Bremen

Wechselnde Rechtsansichten

Ein Beschwerdegericht, das eine Sache an die erste Instanz zurückverwiesen hat, ist, wenn es erneut damit befasst wird, nicht mehr an seine entscheidungserhebliche Rechtsansicht gebunden, wenn zwischenzeitlich erstmalig eine davon abweichende höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist.

Grundsätzlich gilt auch im sofortigen

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Die inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Ein durch eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung hervorgerufener Rechtsirrtum einer anwaltlich vertretenen Partei ist nicht verschuldet, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist.

Anlass für diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ein Rechtsstreit in einer

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Schreibmaschine

Die versehentliche Wohnungseigentumssache

Wird die Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Dritten in dem erstinstanzlichen Urteil fälschlich als „Wohnungseigentumssache“ be-zeichnet, darf sich der Rechtsanwalt bei Einlegung der Berufung nicht darauf verlassen, dass die besondere Rechtsmittelzuständigkeit gemäß § 72 Abs. 2 GVG eingreift.

Anerkannt ist,

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