Förmliche Zustellung, Briefumschlag

Die vermeintlich zu früh eingelegte Berufung

Mit dem Verschulden eines Rechtsanwalts, der ein vermeintlich verfrüht eingelegtes Rechtsmittel wieder zurücknimmt und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.

Dem zugrunde lag eine vom Oberlandesgericht Koblenz als unzulässig verworfene Berufung. Das Amtsgericht Alzey -Familiengericht-

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Einschränkende Berufungsanträge

Es stellt keine teilweise Rücknahme der Berufung dar, wenn in der Berufungsbegründungsfrist ein eingeschränkter Antrag gestellt wird, nachdem in der Berufungsschrift ohne Einschränkung erklärt worden war, es werde Berufung eingelegt.

Gem. § 124a Abs. 2 Satz 2 VwGO muss die

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