Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde. In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall legte eine Rechtsanwältin für ihre Mandantin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ein. Die
LesenSchlagwort: Berufungsschrift
Berufung – und die fehlende Namenswiedergabe am Schriftsatzende
Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde. In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall legte eine Rechtsanwältin für ihre Mandantin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ein. Die Berufungsschrift
LesenDie versehentlich beim Ausgangsgericht eingereichte Berufungsschrift
Reicht eine Partei eine Rechtsmittelschrift beim unzuständigen Ausgangsgericht ein, so entspricht es regelmäßig dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterliche Verfügung der Weiterleitung des Schriftsatzes an das Rechtsmittelgericht am darauf folgenden Werktag ausführt. Die Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sie wegen eines davon abweichenden üblichen Geschäftsgangs
LesenDie Unterschrift auf der Berufungsschrift
Mit den Anforderungen an die Unterschrift auf einer Berufungsschrift bei nicht feststehender Urheberschaft des Rechtsanwalts hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Das Frankfurter Ausgangsverfahren Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Verfahren aus Frankfurt am Main, in dem der Kläger die Beklagten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft
LesenDie Berufung der erstinstanzlich unterlegenen Streitgenossen
Sind mehrere Streitgenossen erstinstanzlich unterlegen und legt ihr Anwalt Berufung ein, ohne innerhalb der Berufungsfrist anzugeben, wer Rechtsmittelkläger ist, kann die erforderliche Klarheit über die Person des Rechtsmittelführers nicht allein aus dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil gewonnen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift gemäß §
LesenDie Kündigungsschutzklage „aus dem Verborgenen“
Eine Kündigungsschutzklage kann die Frist des § 4 Satz 1 KSchG wahren, obwohl der Arbeitnehmer in der Klageschrift entgegen § 253 Abs. 4 iVm. § 130 Nr. 1 ZPO seinen Wohnort nicht angibt. Auch ist die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Rechtsmittelführers in der Rechtsmittelschrift keine Voraussetzung für die Zulässigkeit
LesenUnterschrift – und die ineinander verschlungenen Buchstaben
Es ist unschädlich, wenn bei der Unterschrift des Prozessvertreters einzelne Buchstaben seines Namens ineinander verschlungen sind. Denn auch ein nicht lesbarer Namenszug ist als Unterschrift anzuerkennen, wenn der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt. Erforderlich ist lediglich, dass der Prozessvertreter dabei einen individuellen, nicht nur als Handzeichen
LesenBerufung per Computerfax
Durch ein Computerfax kann die Berufung in der gesetzlichen Form nach § 519 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 130 Nr. 6 ZPO eingelegt werden. Wird ein bestimmender Schriftsatz mit Computerfax übersandt, kann die gesetzlich erforderliche Schriftform nach § 130 Nr. 6 ZPO entweder dadurch gewahrt werden, dass dieser
LesenBerufung – für eine oder mehrere Klägerinnen
Zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift nach § 519 Abs. 2 ZPO gehört neben den weiteren Voraussetzungen auch die Angabe, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird. Die Berufungsschrift muss bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll. An die eindeutige Bezeichnung
LesenDie unleserliche Unterschrift des Anwalts – und der maschinenschriftliche Namenszusatz des Sozius
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers nach § 519 Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift. Damit soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglicht und dessen unbedingter Wille zum Ausdruck gebracht werden, den Schriftsatz zu verantworten und bei
LesenBerufung per eMail
Die ohne digitale Signatur und vor Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Strafsachen per E-Mail mittels eines angehängten und mit seiner eingescannten Unterschrift versehenen PDF-Dokuments eingelegte Berufung eines Angeklagten genügt dem Schrifterfordernis des § 314 Abs. 1 StPO, wenn das PDF-Dokument bei Gericht aufforderungsgemäß und fristwahrend ausgedruckt und zu den Akten
LesenBerufung nur bei PKH-Gewährung – und die Frage de Wiedereinsetzung
Sind die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift erfüllt, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allenfalls dann von einer unzulässigen bedingten Berufung oder Berufungsbegründung ausgegangen werden, wenn dies den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit zu entnehmen ist. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat die Klägerin
LesenBerufungseinlegung – versehentlich beim Ausgangsgericht
Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen. Die Aufgabe darf in einem so gewichtigen Teil wie der Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts auch gut geschultem und erfahrenem Personal eines Rechtsanwalts nicht eigenverantwortlich überlassen werden. Der
LesenBerufungseinlegung beim Ausgangsgericht – und die Weiterleitung erst nach Fristablauf
Leitet ein unzuständiges Gericht die versehentlich bei ihm eingereichte Berufungsschrift erst nach über einer Woche – kurz nach Ablauf der Berufungsfrist – an das zuständige Berufungsgericht weiter, so verletzt dies den Berufungskläger weder in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) noch in seinem verfassungsrechtlich gewährten Anspruch
LesenDie nicht unterschriebene Berufungsschrift
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter
LesenDie beim Ausgangsgericht eingelegte Berufung
Ein Rechtssuchender darf darauf vertrauen, dass ein mit der Sache bereits befasstes Gericht einen bei ihm eingereichten, aber für das Rechtsmittelgericht bestimmten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang dorthin weiterleiten wird. Geht der Schriftsatz dabei so zeitig ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden
LesenDie ans falsche Gericht adressierte Berufung – und die gemeinsame Postannahmestelle
Auch wenn eine Rechtsmittelschrift – wie hier – bei einer gemeinsamen Briefannahmestelle für mehrere Gerichte eingeht, ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist. Da in dem hier entschiedenen Fall der am 10.12 2014 und damit innerhalb der am 15.12 2014 (Montag) ablaufenden
LesenDie Berufungsschrift – und die aufgeklebte Unterschrift
Die aus einem Blankoexemplar ausgeschnittene und auf die Telefax- Vorlage eines bestimmenden Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift und Berufungsbegründung) geklebte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten einer Partei erfüllt nicht die an eine eigenhändige Unterschrift nach § 130 Nr. 6 i.V.m. § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5 ZPO zu stellenden Anforderungen. Gemäß §
LesenUnter dem Schriftsatz: 2 nicht verbundene Linien – eine waagerecht und eine senkrecht verlaufend
Die Berufungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz im Anwaltsprozess grundsätzlich von einem bei dem Berufungsgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (§ 130 Nr. 6, § 519 Abs. 4 ZPO). Eine diesen Anforderungen genügende Unterschrift verlangt einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug, der individuelle, charakteristische Merkmale, die die Nachahmung erschweren,
LesenDie an das Ausgangsgericht adressierte Berufungsschrift – und die gemeinsame Postannahmestelle
Eine an das Ausgangsgericht adressierte Berufungsschrift, die bei der gemeinsamen Annahmestelle für Ausgangs- und Berufungsgericht eingeht und von den dortigen Mitarbeitern an die Geschäftsstelle des Ausgangsgerichts weitergeleitet wird, kann auch dann nicht als beim Berufungsgericht eingegangen angesehen werden, wenn bereits auf der ersten Seite zu erkennen ist, dass Berufung gegen
LesenDer Querstrich als Unterschrift unter der Berufungsschrift
Trägt die Berufungsschrift keine Unterschrift, fehlt es an einem von Amts wegen zu prüfenden, für die Zulässigkeit des Rechtsmittels zwingenden und unverzichtbaren Formerfordernis (§ 295 Abs. 2 ZPO), das nicht durch rügelose Einlassung geheilt werden kann (§ 295 Abs. 1 ZPO). Nicht ausreichend ist eine Berufungsschrift, die so abschließt: Nach
LesenDie Berufung der Staatsanwaltschaft – ohne Unterschrift, ohne Beglaubigungsvermerk
Eine Berufungseinlegung der Staatsanwaltschaft ohne Unterschrift und ohne Beglaubigungsvermerk wahrt grundsätzlich die erforderliche Schriftform. Die für die Einlegung des Rechtsmittels erforderliche Schriftform (§ 314 Abs. 1 StPO) ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe in einem solchen Fall gewahrt, obwohl das innerhalb der Rechtsmittelfrist eingegangene Telefaxschreiben weder – entgegen Nr. 149
LesenDie „Berufungsbegründung“ als Berufungseinlegung
Eine Nachholung der versäumten Prozesshandlung gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 ZPO ist entbehrlich, wenn diese, wenn auch verspätet, bereits vor dem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist vorgenommen worden ist. So hat im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall die Beklagte mit dem als „Berufungsbegründung“ bezeichneten Schriftsatz das Rechtsmittel nicht
LesenSchriftlichkeit im Zivilprozess – die nicht unterschriebene Beschwerdeschrift
Der Begriff der „Schriftlichkeit“ ist im Zivilprozess eigenständig zu bestimmen; er ist nicht identisch mit dem Begriff der Schriftform in § 126 Abs. 1 BGB. Im Zivilprozess kann ein Schreiben, das nicht von einem Anwalt stammt, im Einzelfall auch ohne Unterschrift die Anforderungen an eine „schriftliche“ Erklärung erfüllen. Das ist
LesenAuslegung einer Berufungsschrift – Berufungseinlegung für eine oder alle Beklagten?
Die Zulässigkeit der Berufung ist in jeder Lage des Verfahrens und daher auch noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen. Der Umstand, dass in der Berufungsschrift zwar die beiden Beklagten aufgeführt, aber nur als „Beklagte, Berufungsklägerin “ bezeichnet waren und dieser Fehler sich insofern wiederholte, als die Berufung
LesenBerufungseinlegung durch den angestellten Rechtsanwalt – auf dem Briefkopf der Arbeitgeberin
Die Berufungsschrift ist als bestimmender Schriftsatz von einem postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten zu unterzeichnen (§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 519 Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO). Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 ArbGG müssen sich die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht grundsätzlich durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Als
LesenDie Bezeichnung des Berufungsbeklagten in der Berufungsschrift
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zu dem notwendigen Inhalt der Berufungsschrift nach § 519 Abs. 2 ZPO wie auch der Revisionsschrift nach § 549 Abs. 1 ZPO die Angabe, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird. Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit
LesenFalschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung in der Berufungsschrift
Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels in der Rechtsmittelfrist zulässig eingelegt, wenn das Berufungsgericht sie vor Ablauf der Rechtsmittelfrist anhand der vorliegenden Akten eindeutig zugeordnet hat. Einen solchen Fall, in dem in der Rechtsmittelschrift versehentlich nicht Berufung gegen das Urteil, sondern Beschwerde gegen
LesenVerfahrensgebühr beim Berufungsbeklagten
Eine mit der Entgegennahme der Berufungsschrift verbundene Prüfung von Fragen, die gebührenrechtlich zur ersten Instanz gehören, löst die Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz nicht aus. Nach § 15 Abs. 1 RVG entgelten die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. In gerichtlichen Verfahren kann er
LesenDie Blankounterschrift des Rechtsanwalts
Erfährt das Rechtsmittelgericht aus der Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsantrags, dass die nachgeholte Rechtsmittelschrift mit einer Blankounterschrift versehen wurde, kann es ohne Hinweis an den Beteiligten regelmäßig nicht davon ausgehen, der Rechtsanwalt habe den Schriftsatz nicht vollständig geprüft und die Rechtsmittelschrift sei daher nicht formwirksam. Die Beschwerdeschrift war mit der Unterschrift des
LesenDer aus unleserlichen Zeichen bestehende Schriftzug am Ende einer Berufungsschrift
Ein aus unleserlichen Zeichen bestehender Schriftzug am Ende einer Berufungsschrift stellt jedenfalls dann eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO dar, wenn seine individuellen, charakteristischen Merkmale die Wiedergabe eines Namens erkennen lassen und aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dem Berufungsgericht bei Ablauf der Berufungsfrist zur Verfügung stehenden Umstände
LesenBerufungsfax um 23:59 Uhr
Zeichnet das Telefaxgerät eines Berufungsgerichts nur dem Beginn eines Faxempfangs auf – und auch diesen nicht sekundengenau, so ist für die Prüfung der Rechtzeitigkeit des Eingangs nicht auf den letztmöglichen Zeitpunkt abzustellen, sondern auf den für den günstigsten möglichen Zeitpunkt. Ausgehend von dem aus Art. 2 Abs. 1 GG in
LesenDie Anfertigung einer Rechtsmittelschrift
Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen. Auch bei einem so wichtigen Vorgang darf der Rechtsanwalt aber einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss.
LesenBerufungsschrift und die Bezeichnung der Parteien
Aus der Berufungsschrift muss entweder für sich allein oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Berufungsfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll. An die eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers sind strenge Anforderungen zu stellen. Dass neben der Berufung des angegebenen Rechtsmittelführers (Beklagter 1) bei
LesenBerufung oder nicht Berufung …
Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt. Ein Schriftsatz, der alle formellen
LesenBezeichnung des Berufungsbeklagten
An die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weniger strenge Anforderungen zu stellen als an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers. Wenn der in der Vorinstanz obsiegende Gegner aus mehreren Streitgenossen besteht, richtet sich das Rechtsmittel im Zweifel gegen die gesamte angefochtene Entscheidung und somit gegen alle gegnerischen Streitgenossen,
LesenBerufungsschrift und Berufungsfrist
Eine Berufung ist auch dann rechtzeitig eingelegt, wenn sich die Person, für die der Prozessbevollmächtigte handelt, und ihre Parteirolle vom Berufungsgericht ohne Weiteres aus der Berufungsschrift und einem elektronischen Geschäftsstellenprogramm ermitteln lassen. Es entspricht einer ständigen, schon auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs, dass
LesenParteienbezeichnung in der Berufungsschrift
An die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners sind weniger strenge Anforderungen als an die Bezeichnung des Rechtsmittelklägers zu stellen. Jedenfalls in denjenigen Fallgestaltungen, in denen der in der Vorinstanz obsiegende Gegner aus mehreren Streitgenossen besteht, richtet sich das Rechtsmittel im Zweifel gegen die gesamte angefochtene Entscheidung und somit gegen alle gegnerischen Streitgenossen,
LesenDas falsche Gericht in der Berufungsschrift
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, die konkrete Einzelanweisung befolgt, die von ihm unterzeichnete Berufungsschrift dahin zu berichtigen, dass auf der durchgestrichenen ersten Seite die Adresse des Landgerichts durch die Adresse des Oberlandesgerichts ersetzt und die Berufungsschrift anschließend per Fax
LesenBerufungsschrift ohne Unterschrift
Eine unvollständige Berufungsschrift, der die letzte Seite und die Unterschrift fehlen, genügt den Formerfordernissen jedenfalls dann, wenn die nach § 519 ZPO erforderlichen Angaben vorhanden sind und sich aus einer gleichzeitig eingereichten, unter-schriebenen beglaubigten Abschrift ergibt, dass an der Absicht des Prozessbevollmächtigten, die Berufung in der erklärten Form einlegen zu
LesenSofortige Streichung im Fristenkalender
Der Bundesgerichtshof hat die nahezug endlose Rechtsprechung zu den einem Rechtsanwalt im Rahmen der Fristenkontrolle obliegenden Organisationspflichten um eine weitere Verhaltenregel erweitert: Eine Frist darf im Fristenkalender erst gestrichen werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also abgesandt oder zumindest postfertig gemacht und die weitere Beförderung der ausgehenden Post
LesenVertretungszwang und Rechtsanwaltsgesellschaft
Im Zivilprozess müssen sich die Parteien vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, § 78 Abs. 1 S. 1 ZPO, der auch die bestimmenden Schriftsätze unterschreiben muss. Diese Unterschrift muss der Rechtsanwalt auch „als Rechtsanwalt“ leisten. Immerhin hatte der Bundesgerichtshof jetzt ein Einsehen mit den Leiden der
Lesen„Berufung und Prozesskostenhilfeantrag“
In PKH-Sachen wird anstelle einer unmittelbaren Berufung oftmals zunächst nur ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz eingereicht und erst nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe dann – unter Beantragung der Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungseinlegungsfrist – auch tatsächlich Berufung eingelegt. Ist der Schriftsatz jedoch mit „Berufung und Prozesskostenhilfeantrag“ überschriebenen, so wird
LesenKeine Kontrolle durch Anwaltskollegen
Gegen eine Fristversäumnis hilft nur eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Eine Wiedereinsetzung wird allerdings nur gewährt, wenn die Fristversäumnis der Partei unverschuldet war, wobei der säumigen Partei ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden angerechnet wird. Bei der Frage, ob Wiedereinsetzung zu gewähren ist, ist daher oftmals entscheidend, ob
LesenFristenkontrolle bei der Berufungsbegründung
Bei der Vorlage der Handakten zur Einlegung der Berufung muss der Prozessbevollmächtigte die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist kontrollieren. So hat der Bundesgerichtshofs in einem bei ihm anhängigen Verfahren festgestellt, dass der Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers die Frist zur Berufungsbegründung schuldhaft versäumt hat, weil er die gebotene Fristenkontrolle nicht ausgeführt hat, als ihm
LesenBerufung oder doch nicht?
Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. Dezember
LesenDie nicht unterschriebene Berufungsschrift
Dem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die von seinem Prozessbevollmächtigten nicht unterzeichnete Berufungsschrift zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist und das Gericht den Prozessbevollmächtigten nicht rechtzeitig auf das Fehlen der Unterschrift hingewiesen hat.
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