Berufungsurteil – und das Berufungsbegehren

Ein Berufungsurteil, das das Berufungsbegehren nicht erkennen lässt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Revisionsinstanz bereits aus diesem Grund aufzuheben. Es bedarf dabei aber nicht zwingend einer wörtlichen Wiedergabe der Berufungsanträge. Vielmehr reicht es aus, wenn dem Berufungsurteil das Berufungsbegehren mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann. Dies war

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Das arbeitsgerichtliche Urteil ohne Gründe

Eine arbeitsgerichtliches Entcheidung ist dann „nicht mit Gründen versehen“ (§ 547 Nr. 6 ZPO), wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren. Dem vollständigen Fehlen von Entscheidungsgründen stehen die Fälle gleich, in denen es zwar Ausführungen des Gerichts

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Berufung gegen ein im Urkundsverfahren ergangenes Prozessurteil

Bei einer im ersten Rechtszug erfolgten Abweisung der Klage als im Urkundsverfahren unstatthaft nach § 597 Abs. 2 ZPO kann im vom Kläger betriebenen Berufungsverfahren – wie nach einem klagabweisenden erstinstanzlichen Prozessurteil – bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die Klage insgesamt durch Sachurteil abgewiesen werden. Das Verschlechterungsverbot des § 528 ZPO

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Landgericht Bremen

Die Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil

Ein Berufungsurteil unterliegt der Aufhebung durch das Revisionsgericht, wenn die Berufungsanträge nicht mitgeteilt sind und es damit den Anforderungen des § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht genügt. Die Berufungsanträge müssen im Berufungsurteil zumindest sinngemäß wiedergegeben werden. Die Wiedergabe ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Gesamtzusammenhang der

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Landgericht Bremen

Rechtliches Gehör und der Tatbestand des Berufungsurteils

Besteht ein Widerspruch zwischen dem in Bezug genommenen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und den Feststellungen des Berufungsgerichts, so kann hierin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegen. Das Berufungsgericht hat in einem solchen Fall den Anspruch der betroffenen Partei auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt,

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Landgericht Bremen

Erstinstanzliche Zeugenvernehmen und die Beweislastentscheidung in der Berufungsinstanz

Das Berufungsgericht ist nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des Gerichts des ersten Rechtszuges gebunden. Bestehen allerdings Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil, ist in aller Regel eine erneute Beweisaufnahme geboten. Zweifel in diesem Sinne bestehen, wenn das

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Landgericht Bremen

Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

Eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil den Parteien aufgrund eines Verfahrensmangels des erstinstanzlichen Verfahrens Gelegenheit zu weiterem Vortrag zu geben ist und danach möglicherweise eine Beweisaufnahme erforderlich wird. Nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ist eine Zurückverweisung möglich, wenn das Verfahren an

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Das abgekürzte Berufungsurteil

Von der Möglichkeit, in einem Berufungsurteil gemäß § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 ZPO tatbestandliche Feststellungen und die rechtliche Begründung wegzulassen, darf ein Berufungsgericht nur dann Gebrauch machen, wenn es sich zuvor von Amts wegen vergewissert hat, dass ein Rechtsmittel gegen sein Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. Diese

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Oberlandesgericht München

Berufungsurteil und Berufungsanträge

Im Berufungsurteil ist neben einer Bezugnahme nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich die mindestens sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge erforderlich. Sie ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Gesamtzusammenhang der Gründe das Begehren des Berufungsführers noch mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestimmt

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Landgericht Bremen

Tatbestandsberichtigung im Berufungsurteil

Eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann in der Revisionsinstanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO geltend gemacht werden, soweit eine Berichtigung des Tatbestandes nach § 320 ZPO beantragt worden ist und sich aus der den Berichtigungsantrag zurückweisenden Entscheidung des Berufungsgerichts

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Anforderungen an ein Berufungsurteil

Nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO muss ein Berufungsurteil zwar keinen Tatbestand enthalten. Erforderlich ist aber eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil mit einer Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen. Dazu gehört auch die zumindest sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.

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Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung

Die wirksame Ersetzung einer richterlichen Unterschrift unter einem Urteil durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass der Vorsitzende sich Kenntnis über diejenigen Tatsachen verschafft hat, die die Annahme einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Beisitzers an der Unterschriftsleistung rechtfertigen. Maßgebend ist

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