Die Arbeitgeberin darf den Auflösungsantrag auf der Grundlage ihrer Berufung gegen die Stattgabe des gegen sie gerichteten Kündigungsschutzantrags durch das Arbeitsgericht erstmals in zweiter Instanz stellen, § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG. Ist die Berufung zulässig, kann dahinstehen, ob ein zweitinstanzlich im Rahmen einer eigenen Berufung angebrachter Auflösungsantrag analog
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