Landgericht Bremen

Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des ersten Rechtszuges gebunden. Bestehen allerdings Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil, ist in aller Regel eine erneute Beweisaufnahme

Artikel lesen

Fristen bei der An­schluss­be­ru­fung

Eine An­schluss­be­ru­fung ist auch im ge­richt­li­chen Asyl­ver­fah­ren zu­las­sungs­frei statt­haft und nicht an den Rah­men der zu­ge­las­se­nen Be­ru­fung ge­bun­den. Die Mo­nats­frist für die Ein­le­gung der An­schluss­be­ru­fung wird bei einer ge­staf­fel­ten Be­ru­fungs­be­grün­dung durch die Zu­stel­lung des Schrift­sat­zes in Lauf ge­setzt, durch den

Artikel lesen