Nach § 64 Abs. 3a ArbGG ist bei Entscheidungen mit einer Beschwer bis 600 € die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Zulassung der Berufung in den Urteilstenor aufzunehmen.
Ist dies unterblieben, kann binnen zwei Wochen ab Verkündung des Urteils eine
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