Es verletzt das Recht einer Prozesspartei auf effektiven Rechtsschutz aus Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG, wenn ein Berufungszulassungsgrund unter Beantwortung einer bislang ungeklärten Frage von grundsätzlicher Bedeutung verneint wird. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde auch ohne Anhörungsrüge Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht in einem solchenFall weder unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs.
Lesen