Für Arbeitnehmer einer früheren DHL Delivery-Regionalgesellschaft, deren Arbeitsverhältnis aufgrund der Integration dieser Gesellschaften in die Deutsche Post AG auf diese übergegangen ist, bleibt eine bei der Deutschen Post AG vor dem 1.07.2019 verbrachte Tätigkeitsdauer nach dem allein maßgeblichen § 9 Abs. 1 TV Wechsler bei der Stufenzuordnung ab dem 1.07.2019
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