DHL

Die Stufenzuordnung bei der Deutschen Post AG – und die nicht zu berücksichtigende Vorbeschäftigung

Für Arbeitnehmer einer früheren DHL Delivery-Regionalgesellschaft, deren Arbeitsverhältnis aufgrund der Integration dieser Gesellschaften in die Deutsche Post AG auf diese übergegangen ist, bleibt eine bei der Deutschen Post AG vor dem 1.07.2019 verbrachte Tätigkeitsdauer nach dem allein maßgeblichen § 9 Abs. 1 TV Wechsler bei der Stufenzuordnung ab dem 1.07.2019

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Anrechnung von Beschäftigungszeiten – und die vorhergehende Beamtentätigkeit

Bei reinen Inlandssachverhalten verstößt es nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen werden. Die Beamtenverhältnisse der Lehrerin in Nordrhein-Westfalen und Thüringen unterfallen § 34 Abs. 3 Satz 3 TV-L nicht. Das ergibt die Auslegung der Tarifbestimmung. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern,

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