Der an den verstorbenen Gesellschafter gerichtete Gewinnfeststellungsbescheid – und die Ablaufhemmung

Bei einem Gewinnfeststellungsbescheid besteht keine Ablaufhemmung, soweit dieser an verstorbenen Gesellschafter als Inhaltsadressat gerichtet ist.

Ein gegenüber einem verstorbenen Gesellschafter ergangener Gewinnfeststellungsbescheid ist nichtig und wahrt die Feststellungsfrist gegenüber diesem Gesellschafter nicht. Daraus folgt des Weiteren, dass die Klage, mit

Artikel lesen