Bundesverwaltungsgericht

Verfrühte Entgeltgenehmigung für die Telekom

Eine befristete telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung erledigt sich nicht „auf andere Weise“, wenn die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) nach erneuter Antragstellung für dieselben Leistungen und einen identischen Zeitraum höhere Entgelte genehmigt. Um einen inhaltlichen Widerspruch zwischen den

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