Droht bei der vorläufigen Freigabe möglicherweise eingefrorener Vermögenswerte eine nicht rückgängig zu machende Umgehung unionsrechtlicher Sanktionen, kann das Interesse an der Fortführung eines insolventen Unternehmens dahinter zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn eine Freigabe durch die Deutsche Bundesbank beantragt werden kann.
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