Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Verfassungsbeschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung – und der Grundsatz der Subsidiarität

Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Beschlagnahmeanordnung ist mangels eines zuvor gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung unzulässig. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Anordnung der Beschlagnahme zahlreicher Unterlagen und Ordner im Rahmen eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Dem sind im April 2013, Juni

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Nebenforderung und Zwangsversteigerung

Die fehlerhafte Bezeichnung einer Nebenforderung des zu vollstreckenden Anspruchs im Anordnungs- oder Beitrittsbeschluss des Vollstreckungsgerichts stellt keinen Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 ZVG dar. So hat es der Bundesgerichtshof gebilligt, einen Zuschlag nicht wegen der unrichtigen Bezeichnung des Zinsbeginns im Anordnungsbeschluss nach § 83

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