Wesseling Entenfang

Überplanung einer "Außenbereichsinsel"

Eine Freifläche in der Ortslage darf, wenn sie zum Siedlungsbereich zählt, in einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) einbezogen werden. Eine „Außenbereichsinsel“ darf mithin im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB überplant werden.

Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt der

Artikel lesen