Einem Beschluss der Eigentümerversammlung über eine Kreditaufnahme fehlt es an einer hinreichenden Entscheidungsgrundlage, wenn vor dem Beschluss nicht mindestens drei Vergleichsangebote vorgelegen haben. Das Erfordernis, Vergleichsangebote einzuholen, ist von der Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die Beauftragung von baulichen Maßnahmen aber auch hinsichtlich anderer Vertragsabschlüsse, wie etwa die Verwalterbestellung, entwickelt worden.
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