Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wegen angeblicher Beschlussunfähigkeiten des Bundestags als unzulässig verworfen.
Die AfD-Bundestagsfraktion hatte in mehreren Sitzungen des 19. Deutschen Bundestages dessen Beschlussfähigkeit angezweifelt. In ihren Anträgen beanstandet sie unter anderem, dass in
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