Auch wenn ein Betriebsrat auf der Grundlage eines Tarifvertrags sowohl für eine GmbH als auch für die in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Tochtergesellschaften gewählt wurde, ist an einem von ihm eingeleiteten arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nur die von ihm in Anspruch genommene Arbeitgeberin beteiligt. Die anderen Unternehmen, für die dieser Betriebsrat gebildet wurde, sind
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