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Die vom Landgericht nicht übermittelte Beschwerdeerinnerung

103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern. Insoweit ist der Anspruch auf rechtliches Gehör eng verknüpft mit dem Recht auf Information. Eine Art. 103 Abs. 1 GG genügende

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Bundesgerichtshof

Abschiebungshaftsachen – und die unselbstständige Anschlussbeschwerde

Ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Einlegung einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde fehlt, wenn mit der Anschließung lediglich das gleiche Ziel wie mit dem Hauptrechtsmittel verfolgt werden soll. Die Rechtsbeschwerde in Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen ist nur dann ohne Zulassung statthaft, wenn die Unterbringung oder eine freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet wird. Der Gesetzgeber wollte

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Amts- und Landgericht Köln

Die Kostenentscheidung in FGG-Verfahren – und ihre Abänderung

Das Landwirtschaftsgericht ist jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist nicht befugt, die von ihm getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen oder aufgrund der Gegenvorstellung eines Beteiligten abzuändern. Eine Gegenvorstellung ist gesetzlich nicht geregelt; sie stellt (lediglich) eine Anregung an das Gericht dar, eine für die Partei unanfechtbare Entscheidung zu ändern. Deshalb kommt

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Land- und Amtsgericht Düsseldorf

Die Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts

Das Ausgangsgericht (hier: Landwirtschaftsgericht) darf einer Beschwerde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG nur abhelfen, wenn diese statthaft und auch im Übrigen zulässig ist. Deshalb muss es vor der Abhilfe auch die Zulässigkeit der Beschwerde prüfen. Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist das Ausgangsgericht, das

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Justizzentrum Köln

Grundstücksverkehrssachen – und das unzulässige Rechtsmittel der Genehmigungsbehörde

Legt die untere Genehmigungsbehörde ein unzulässiges Rechtsmittel ein, hat sie in entsprechender Anwendung von § 45 Satz 2 LwVG die einem anderen Beteiligten aufgrund dieses Rechtsmittels entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Eine Auferlegung von Gerichtskosten der Beschwerdeinstanz auf die unterlegene untere Genehmigungsbehörde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie

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Buchhalter

Die Bemessung der Beschwer – und ihre Überprüfung in der Rechtsbeschwerde

Die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung richtet sich grundsätzlich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht

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Oberlandesgericht/Landgericht Saarbrücken

Der durch Vollzug gegenstandslos gewordenen Vorführbefehl

Mit einer Beschwerdeentscheidung, wonach die Beschwerde gegen einen durch Vollzug gegenstandslos gewordenen Vorführbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO mangels einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer unzulässig sei, setzt sich das Landgericht (hier: LG Saarbrücken, Beschluss vom 18.10.2022 – 5 Qs 106/22)nicht hinreichend mit der Garantie des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art.19 Abs.

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Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Beschwerdeberechtigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Verfahrensbeteiligt ist

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main- Eingangsbereich

Der nicht-binäre Elternteil – und der bockige Standesbeamte

Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.  Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat aktuell eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt bestätigt und betont, dass ein solcher Feststellungsantrag

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die nicht elektronisch übermittelte Beschwerdeschrift

Eine beim Bundesfinanzhof innerhalb der Beschwerdefrist als Telefaxschreiben eingegangene Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, die durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater eingelegt wurde, der gegenüber dem Gericht als „Rechtsanwalt“ handelt, entspricht nicht den Anforderungen des ab dem 01.01.2022 geltenden § 52d Satz 1 FGO. Eine so nach dem 31.12.2021 eingelegte Beschwerde

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Amts- und Landgericht Köln

Das vom Gericht nicht vollständig erfasste Rechtsschutzbegehren – verdeckte Teilentscheidung oder fehlerhafte Endentscheidung?

Hat das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, mit der Beschlussformel aber gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz als erledigt betrachtet, liegt keine verdeckte, über § 43 FamFG zu korrigierende Teilentscheidung, sondern eine fehlerhafte Endentscheidung

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Landgericht Koblenz

Anhörung im Betreuungsverfahren – vor Einholung des Sachverständigengutachten

Das Beschwerdegericht ist in einer Betreuungssache verpflichtet, die Anhörung des Betroffenen zu wiederholen, wenn die Anhörung in erster Instanz verfahrensfehlerhaft nur vor Erstattung des der Betreuungsanordnung zugrunde liegenden Sachverständigengutachtens durchgeführt worden ist. Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG besteht nach § 68 Abs.

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Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Der Beweisbeschluss – und seine Anfechtung

Ein Beweisbeschluss ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar. Ausnahmsweise ist eine sofortige Beschwerde statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss eine Verletzung von Grundrechten einer Partei zur Folge hätte, die sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe. Ein Beweisbeschluss ist als prozessleitende Anordnung nach gefestigter und auch

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LG Bremen

Betreuerauswahl im Beschwerdeverfahren

Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden. Dagegen ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, nur den amtsgerichtlichen Beschluss aufzuheben, ohne eine eigene Sachentscheidung zu treffen und stattdessen das Amtsgericht anzuweisen, für die Betroffene einen Betreuer

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Oberlandesgericht Celle

Erledigterklärung einer noch nicht vollzogenen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die Beschwerde des Verurteilten

Erklärt das Landgericht die noch nicht vollzogene Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt für erledigt, ist eine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Verurteilten zwar statthaft  (§ 463 Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 462 Abs. 3 S. 1 StPO), aber selbst dann unzulässig, wenn die Begleitstrafe bisher ebenfalls nicht vollzogen

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Bundesverfassungsgericht

Vorläufiges Berufsverbot – und keine schnelle Hilfe aus Karlsruhe

Für eine ordnungsgemäße Rechtswegerschöpfung sind grundsätzlich auch im Verfahren des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes die Entscheidungen der Fachgerichte über den eingelegten Rechtsbehelf abzuwarten. Andernfalls hat der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft, es sei denn, dass ihm ersichtlich  ein Zuwarten bis zu einer fachgerichtlichen Entscheidung derzeit unzumutbar wäre. Dies gilt auch für

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Oberlandesgericht Köln

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers in einer Rechtsmittelschrift führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels. Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer gegebenenfalls Rechtsmittelgegner sein soll. An die eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers sind dabei

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Landgericvht Köln

Die wiedeholte Beschwerde

Weist das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurück, ist ihre Wiederholung auch während der noch laufenden Beschwerdefrist unzulässig. Die erneute sofortige Beschwerde (hier: des Schuldners gegen den nach § 802g Abs. 1 ZPO erlassenen Haftbefehl) ist zwar gemäß §§ 793, 567 ZPO statthaft. Sie ist aber unzulässig, weil

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Amtsgericht

Das dem Betroffenen im Unterbringungsverfahren verspätet bekanntgegebene Gutachten

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig vor seiner Anhörung bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht durch erneute Anhörung im Abhilfeverfahren geheilt werden, sondern nur dadurch,

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Bundesgerichtshof

Betreuungsverfahren – und die Rechtsbeschwerde des Sohnes

Ein in § 303 Abs. 2 FamFG genannter Beteiligter eines Betreuungsverfahrens, der nicht selbst eine Erstbeschwerde führt, hat kein Recht, sich gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss lediglich bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde zu wenden. So war in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall die Rechtsbeschwerde unzulässig, weil dem Sohn der

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Amtsgericht

Das Ablehnungsgesuch im Betreuungsverfahren

Wird in einer Betreuungssache ein Ablehnungsgesuch, das allein auf die Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung gestützt ist, mit der Einlegung der gegen diese Entscheidung gerichteten Beschwerde verbunden, ist dieses unverzüglich i.S.v. § 6 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO angebracht. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz

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Amtsgericht Aurich

Grundbucheintragung – und keine Beschwerde

Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO ist die Beschwerde gegen eine Eintragung im Grundbuch unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch nach Satz 2 der Vorschrift verlangt werden, dass das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 GBO einen Widerspruch einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen. Daher ist die Entscheidung

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Bundesgerichtshof

Die Durchsuchung bei einem Nichtverdächtigen

Mit der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen Betroffenen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es insbesondere um die Frage, ob ein vorrangiges Herausgabeverlangen nach § 95 StPO und die Einräumung einer Abwendungsbefugnis nicht als milderes Mittel geboten gewesen wäre. In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Die Gründe einer Durchsuchungsanordnung

Die Entscheidung über die Bekanntgabe der Gründe einer Durchsuchungsanordnung (hier: des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshofs) betrifft nicht eine „Durchsuchung“ selbst im Sinne des § 304 Abs. 5 StPO, sondern die Art und Weise deren Vollzugs. Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft. Soweit der Beschwerdeführer moniert, im Rahmen des Vollzugs

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgerichts

Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss

Die Beschwerde gegen einen ein Ordnungsgeld verhängenden Beschluss des Verwaltungsgerichts ist statthaft und auch ohne Rücksicht auf den in § 146 Abs. 3 VwGO vorgesehenen Beschwerdewert von 200 € eröffnet. Diese Beschwerde kann der betroffene Zeuge auch persönlich einlegen, für das Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht besteht kein Vertretungszwang. Diese Wertgrenze

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Bundesarbeitsgericht

Der fehlende Beschluss des Betriebsrats zur Einlegung eines Rechtsmittels

Die Rechtsbeschwerde kann durch die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats ordnungsgemäß iSd. § 94 Abs. 1, § 11 Abs. 4 ArbGG eingelegt und begründet worden. Dabei bedarf es keiner Aufklärung, ob der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Bevollmächtigung seiner Verfahrensbevollmächtigten für die Einlegung der Rechtsbeschwerde getroffen hat. Die Verfahrensvollmacht nach §

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Der Streit um den Versorgungsausgleich – und der Auskunftsantrag in der Beschwerdeinstanz

Ist auf den Widerantrag auf Auskunft des auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen Ehegatten Auskunft erteilt worden und wurde zuletzt in erster Instanz nur noch über den allein gestellten Zahlungsanspruch streitig verhandelt und entschieden, kann der auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommene Ehegatte in der Beschwerdeinstanz nicht lediglich erneut auf Auskunft antragen,

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Unterbringungsgenehmigung – und die fehlende Zustellung

Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich. Dieser Entscheidung

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Landgericht Bremen

Der Streit um die Verfahrensaussetzung – und die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Im Aussetzungsverfahren ergeht keine Kostenentscheidung. Die Ausgangsentscheidung über die Aussetzung des Verfahrens hat als Teil der Hauptsache dementsprechend keine Kostenentscheidung enthalten. Das durch diese Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren und das anschließende Rechtsbeschwerdeverfahren stellen ebenfalls nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens dar. Die Kosten des Beschwerde und des Rechtsbeschwerdeverfahrens, die durch eine Aussetzungsentscheidung

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Bundesarbeitsgericht

Antragsänderung – und die Zulässigkeit des Rechtsmittels

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Dies erfordert, dass der in der Vorinstanz erhobene Anspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird. Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann

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LG Bremen

Beschwerdeentscheidung durch die Landgerichtskammer

Nach § 568 Satz 1 ZPO entscheidet das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist. Im vorliegenden Fall hat der Amtsrichter über die Kosten des Rechtsstreits entschieden. In einem solchen Fall ist die Kammer gemäß § 568

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LG Bremen

Die als unzulässig verworfene Beschwerde – und die materiellen Rechtsausführungen in den Beschlussgründen

Verwirft das Beschwerdegericht die Beschwerde als unzulässig und führt hilfsweise aus, dass die Beschwerde auch unbegründet sei, gelten diese Rechtsausführungen des Beschwerdegerichts und grundsätzlich auch seine dazu getroffenen Feststellungen als nicht geschrieben. In diesen Fällen darf das Rechtsbeschwerdegericht von der grundsätzlich gebotenen Aufhebung und Zurückverweisung nur absehen und in der

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LG Bremen

Abschiebehaft – und die Beschwerde ohne Begründung

Der Umstand, dass die Vertrauensperson des Betroffenen weder den Haftaufhebungsantrag noch die Beschwerde begründet hat, ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ohne Belang und hat grundsätzlich auch für die Begründetheit des Rechtsmittels keine Bedeutung. Nach § 65 Abs. 1 FamFG soll die Beschwerde begründet werden. Im Hinblick auf die Ausgestaltung

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AG/LG Düsseldorf

Beschwerdebegründungsfrist – und die beim Amtsgericht eingegangene Beschwerdebegründung

Das erstinstanzliche Gericht ist grundsätzlich verpflichtet, eine entgegen § 117 Abs. 1 Satz 2 FamFG bei ihm eingegangene fristgebundene Beschwerdebegründung in einer Familienstreitsache im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten. Dies folgt für den Bundesgerichtshof aus dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Rechtsuchenden auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG

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