Justizzentrum Gelsenkirchen

Die Beschwerdebefugnis des Wirtschaftsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Auch in einem Beschlussverfahren über die Berechtigung des Betriebsrats zur Errichtung eines Wirtschaftsausschusses, ist der Wirtschaftsausschuss nicht (rechts-)beschwerdebefugt. Eine von ihm gleichwohl eingelegte (Rechts-)Beschwerde ist daher unzulässig.

Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Deshalb ist nur rechtsbeschwerdebefugt, wer nach

Artikel lesen

Keine Zuschüsse für die AfD-Stiftung

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde einer der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nahe stehenden politischen Stiftung ohne Erfolg, mit der die Stiftung unter anderem erreichen wollte, dass ihr Zuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit gewährt werden.

Das Bundesverfassungsgericht

Artikel lesen
Oberlandesgericht München

Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters – und das Beschwerderecht eines Gläubigers

Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf Antrag oder Anregung der Gläubigerversammlung einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, um Gesamtschadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

In der Gläubigerversammlung kann die Frage, ob eine Sonderinsolvenzverwaltung

Artikel lesen
Landgericht Bremen

Der Streithelfer im Kostenfestsetzungsverfahren

Auch Streithelfer sind im Kostenfestsetzungsverfahren beschwerdeberechtigt.

Zwar ist streitig, ob im Kostenfestsetzungsverfahren eine Streithilfe möglich ist.

Die besseren Gründe sprechen nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts jedoch dafür, dass zumindest ein in dem Rechtsstreit beigetretener Streithelfer für die von ihm unterstützte

Artikel lesen

Die abgelehnte Nachtragsverteilung

Die Befugnis zur Erhebung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung einer Nachtragsverteilung hat nur der antragstellende Insolvenzverwalter oder gläubiger, nicht derjenige, der nur angeregt hat, das Insolvenzgericht möge von Amts wegen tätig werden.

Nach § 203 Abs. 1

Artikel lesen