Bundesfinanzhof (BFH)

Die beantragte Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist – und die Beschwerdebegründungsfrist

Es ist nicht erforderlich, dass vor der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde zunächst über ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Beschwerdefrist i.S. des § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO entschieden wird. Die Tatsache, dass wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen

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Landgericvht Köln

Die wiedeholte Beschwerde

Weist das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurück, ist ihre Wiederholung auch während der noch laufenden Beschwerdefrist unzulässig. Die erneute sofortige Beschwerde (hier: des Schuldners gegen den nach § 802g Abs. 1 ZPO erlassenen Haftbefehl) ist zwar gemäß §§ 793, 567 ZPO statthaft. Sie ist aber unzulässig, weil

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Die fehlerhafte Zustellung einer Unterbringungsgenehmigung – und der Beginn der Beschwerdefrist

Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich. In dem

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Kalender

Wiedereinsetzung nach PKH-Gewährung – und der Fristbeginn

Beantragt eine unbemittelte Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist für eine Rechtsbeschwerde, läuft die Frist für deren Begründung ab der Bekanntgabe der Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts und nicht erst ab Bekanntgabe der Bewilligung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist.

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Amtsgericht

Der trotz Prozessfähigkeit bestellte Prozesspfleger

Ist ein Verfahrensbeteiligter, für den ein besonderer Vertreter nach § 57 ZPO (Prozesspfleger) bestellt wurde, tatsächlich prozessfähig oder erlangt er die Prozessfähigkeit im Laufe des Verfahrens wieder, endet das Amt des Prozesspflegers nicht von selbst, sondern erst mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Aufhebung der Bestellung. Eine trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten

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Mehrere Verfahrensbevollmächtigten – und die Rechtsmittelfrist

Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so ist für den Beginn des Laufs von verfahrensrechtlichen Fristen die zeitlich erste Zustellung an einen von ihnen ausschlaggebend. Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so genügt wegen der aus § 11 Satz 5

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Betreuungsverfahren – und die erforderliche Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten

Auch im Betreuungsverfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen. Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf. Ein anfechtbarer Beschluss wie die hier angefochtene Beschwerdeentscheidung ist zum Zwecke der

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Kalender

Prozesskostenhilfe – und die abgelaufene Rechtsmittelfrist

Einer Partei, die nicht über die finanziellen Mittel zur Einlegung eines Rechtsmittels verfügt, wird auf Antrag Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist gewährt, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung entschieden werden kann. Das setzt voraus,

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Beschwerde des psychisch erkrankten Betroffenen im Betreuungsverfahren – und die Wiedereinsetzung

Für die Beschwerde des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren gelten keine von § 64 FamFG abweichenden, weniger strengen Formerfordernisse. Ein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne des § 17 FamFG kann sich wegen § 275 FamFG nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen als solcher ergeben. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Prozesskostenhilfe – und die Rechtsmittelfrist

Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist einreichen. Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die

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Taschenrechner

Beschwerdefrist – und der PKH-Antrag

Für die versäumten Fristen für die Einlegung und Begründung der Beschwerde ist dem Beschwerdeführer im Fall eines vorangegangenen Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) gemäß § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, sofern  der Antragsteller noch innerhalb der Rechtsmittelfrist alles ihm Zumutbare unternimmt, um das in seiner Mittellosigkeit liegende

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Kalender

Fristen – und ihre Notierung durch eine Kanzleikraft

Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelfrist muss eine mündliche Einzelanweisung klar und präzise beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben

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Das Fax von der Autobahnraststätte

Ein Rechtsanwalt hat sich über die ordnungsgemäße Bedienung eines Faxgerätes zu informieren und muss das Gerät auf seine einwandfreie Funktion hin überprüfen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist zu gewähren ist. Gegen eine Entscheidung des Gerichts

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Kalender

Anhörungsrüge – und die Frist für die Verfassungsbeschwerde

Eine offenkundig unzulässige Anhörungsrüge gehört nicht zum Rechtsweg und kann demnach die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht offenhalten. So auch in dem hier vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommenen Fall: Mit seiner Anhörungsrüge bekräftigte der Beschwerdeführer lediglich seine rechtliche Argumentation aus der Rechtsbeschwerde. Seine Rüge

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz – und die Wiedereinsetzung

Begehrt der Rechtsmittelführer Verfahrenskostenhilfe, muss er in der Beschwerdeinstanz mit der Ablehnung des Verfahrenskostenhilfegesuchs wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen, wenn sich nach der erstinstanzlichen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wesentliche Änderungen ergeben haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über

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Kalender

Anhörungsrüge oder Nichtzulassungsbeschwerde?

Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG ist gegenüber der Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG vorrangig. In dem hier entschiedenen Fall hat das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, da die Klägerin die Nichtzulassungsbeschwerde nicht innerhalb der Frist des § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG eingelegt hatte. Gegen die Versäumung

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Landgericht/Amtsgericht Düsseldorf

Dienstaufsichtsbeschwerde – und die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde

Vom Beschwerdeführer eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerden nach § 26 DRiG sind nicht geeignet, den Fristlauf für eine Verfassungsbeschwerde zu hemmen. Zwar beinhaltet der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um

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Prozesskostenhilfe, die Rechtsschutzversicherung und die Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist

Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Fristwahrung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, weil

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AG/LG Düsseldorf

Der unvollständige Prozesskostenhilfeantrag – und die Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist

Einer Partei, die nicht über die finanziellen Mittel zur Einlegung eines Rechtsmittels verfügt, wird Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist gewährt, wenn die Partei innerhalb dieser Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht gestellt und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung entschieden werden kann. Sofern ein

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Rechtsmittelfrist – und die fehlenden PKH-Anlagen

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn die innerhalb der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 1 ZPO) eingegangenen Unterlagen keine Prüfung ermöglichen, ob die Klägerin nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Dies

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Rechtsmittelfrist – und der unvollständige PKH-Antrag

Einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung eines Rechtsmittels kann grundsätzlich nur stattgegeben werden, wenn neben dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist auch die notwendigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der erforderlichen Form gemacht werden. Eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe scheitert dagegen, wenn der Rechtsmittelführer nicht innerhalb der

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Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund – und die versäumte Beschwerdefrist

Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt. Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt hat, gelten die sich aus § 117 FamFG ergebenden Modifikationen

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Verfassungsbeschwerde – und der unwahre Vortrag zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen

Unwahrer Vortrag zu Sachentscheidungsvoraussetzungen, etwa zur Wahrung der Beschwerdefrist, führt sowohl zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wie auch zur Versetzung einer Missbrauchsgebühr. Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt grundsätzlich auch, dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde vorträgt, soweit deren Vorliegen nicht aus sich

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Die abgelehnte Prozesskostenhilfe – und die Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist

Einem Beteiligten ist zwar Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen muss, dass sein Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird. An diesen Voraussetzungen fehlt es aber, wenn der innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichte Vordruck über die

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Anordnung von Zurückweisungshaft – und der Haftgrund

Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs. 5 AufenthG für die Anordnung von Zurückweisungshaft ein abschließendes Sonderregime geschaffen. Von über die Voraussetzungen in § 15 Abs. 5 AufenthG hinausgehenden Voraussetzungen ist die Anordnung von Zurückweisungshaft auch mit Blick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht abhängig zu machen. Die Anordnung von Zurückweisungshaft nach

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Verfassungsbeschwerde, Monatsfrist – und der EGMR

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn sie nicht innerhalb der einmonatigen Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde erhoben wurde (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Hieran ändert auch der Hinweis im Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde nicht, wonach die Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte „nicht ausdrücklich als

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Baby

Das Verkündungsprotokoll – und die Beschwerdefrist

Der Lauf der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache setzt voraus, dass die Entscheidung ordnungsgemäß verkündet worden ist, was nur durch ein vom Richter unterzeichnetes Verkündungsprotokoll nachgewiesen werden kann. Die Unterschrift unter dem Protokoll muss einen individuellen Charakter aufweisen und einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ermöglichen, diesen Namen aus

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Die irrtümlich beim Amtsgericht eingereichte Beschwerdebegründung

Hat der Beschwerdeführer die Begründung seines Rechtsmittels in einer Familienstreitsache irrtümlich beim Amtsgericht eingereicht, ist dieses lediglich gehalten, die Begründungsschrift im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten. Auch wenn sich die Verfahrensakte noch beim Amtsgericht befindet, muss dieses nicht prüfen, ob die Weiterleitung besonders eilbedürftig ist. Es ist auch nicht

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Zustellerfordernisse im Betreuungsverfahren

Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht. Wird der Beschluss danach nicht wirksam zugestellt, beginnt die Beschwerdefrist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG nicht zu laufen. Das gilt gleichermaßen für die Bekanntgabe der Entscheidung des

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Faxbeginn beim Bundesverfassungsgericht: spätestens vor 23:40 Uhr

In Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat regelmäßig die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkuliert sowie innerhalb der einzukalkulierenden Zeitspanne wiederholt die Übermittlung versucht. Damit war im vorliegenden Fall eine

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Oberlandesgericht München

PKH- und die Wiedereinsetzung wegen wirtschaftlichen Unvermögens

Einer Partei kann Wiedereinsetzung in eine wegen wirtschaftlichen Unvermögens versäumte Frist gewährt werden. Dies setzt aber voraus, dass sie bis zu deren Ablauf einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Prozesskostenhilfeantrag eingereicht und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über den Antrag ohne Verzögerung sachlich entschieden werden kann. Die Partei

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