Oberlandesgericht Köln

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers in einer Rechtsmittelschrift führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels. Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer gegebenenfalls Rechtsmittelgegner sein soll. An die eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers sind dabei

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Bücherschrank

Die nicht unterzeichnete Beschwerdeschrift

Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum Ablauf der Beschwerdefrist behoben werden; hierzu genügt ein vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten eigenhändig unterzeichnetes Schreiben, welches eindeutig auf die Beschwerdeschrift Bezug nimmt. Das in § 64 Abs. 2 Satz 4 FamFG aufgestellte Unterschriftserfordernis ist kein Selbstzweck, sondern soll die

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Die eingescante Unterschrift auf der gefaxten Beschwerdeschrift

Die Unterschrift auf der Beschwerdeschrift muss grundsätzlich eigenhändig erfolgen (§ 64 Abs. 2 Satz 4 FamFG). Zwar ist beim Computerfax eine eingescannte Unterschrift aufgrund der technischen Besonderheiten dieses Übermittlungswegs ausnahmsweise ausreichend. Demgegenüber wird dem Formerfordernis nicht genügt, wenn die Unterschrift in den Schriftsatz eingescannt, der Schriftsatz danach jedoch ausgedruckt und

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Betreuungsverfahren – und das Absehen von der persönlichen Anhörung durch das Beschwerdegericht

Zu den Voraussetzungen, unter denen das Beschwerdegericht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen kann, hat der Bundesgerichtshof erneut Stellung genommen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen, etwa

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Kostenbeschwerde – und der richtige Rechtsmittelführer

Eine Beschwerdeschrift muss als Prozesserklärung einem bestimmten oder zumindest einem ohne weiteres eindeutig bestimmbaren Rechtsmittelführer zuzuordnen sein, ansonsten ist sie formwidrig. Im vorliegenden Fall war in diesem Sinne klar, wer die sofortige Beschwerde eingelegt hatte; dies war der beschwerte und damit beschwerdeberechtigte Nebenintervenient und nicht etwa sein Prozessbevollmächtigter im eigenen

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Die fehlerhafte Angabe des Verkündungstermins – und die gleichwohl formgerecht eingelegte Beschwerde

Eine Beschwerde ist formgerecht eingelegt, wenn trotz fehlerhafter Bezeichnung des Verkündungstermins für das Beschwerdegericht und den Beschwerdegegner zweifelsfrei erkennbar ist, welcher Beschluss angefochten wird. Nach § 64 Abs. 2 Satz 3 FamFG muss die Beschwerdeschrift die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt

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Die als eingescannte PDF-Datei übermittelte Beschwerdeschrift

Eine Beschwerdeschrift ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Beschwerdeschrift enthaltenden PDF-Datei vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis

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Beschwerde der Staatsanwaltschaft – und das Unterschrifterfordernis

Eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens entspricht nicht der von § 306 Abs. 1 StPO geforderten Schriftform, wenn die Beschwerdeschrift nicht durch einen Staatsanwalt handschriftlich unterzeichnet ist und stattdessen lediglich den Zusatz enthält, dass das Schreiben elektronisch erstellt sei und deshalb keine Unterschrift enthalte. Das Merkmal

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Die beim falschen Gericht eingereichte Beschwerde

Hat ein Beteiligter entgegen § 64 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Beschwerdeschrift beim unzuständigen Beschwerdegericht eingereicht und damit die Beschwerdefrist versäumt, so verstößt die unterlassene Weiterleitung der Beschwerde an das zuständige Amtsgericht jedoch gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und lässt daher die Kausalität der schuldhaften Pflichtverletzung für die

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Das Rechtsmittel der Behörde – und die Unterzeichnung „i.A.“

Allein der Umstand, dass der Beschäftigte einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz „im Auftrag“ auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses hinweist, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass der betreffende Bedienstete nur als Erklärungsbote handeln und die erforderliche fachliche und rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines von ihm

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Landgericht Hamburg

Die Blankounterschrift des Rechtsanwalts

Erfährt das Rechtsmittelgericht aus der Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsantrags, dass die nachgeholte Rechtsmittelschrift mit einer Blankounterschrift versehen wurde, kann es ohne Hinweis an den Beteiligten regelmäßig nicht davon ausgehen, der Rechtsanwalt habe den Schriftsatz nicht vollständig geprüft und die Rechtsmittelschrift sei daher nicht formwirksam. Die Beschwerdeschrift war mit der Unterschrift des

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Wenn der Rechtsanwalt „i.A.“ unterschreibt…

Ein Rechtsanwalt, der einen Beschwerdeschriftsatz mit „i.A.“ unterschreibt, will grundsätzlich die Verantwortung für die eingelegte Beschwerde übernehmen und legt deshalb wirksam Beschwerde ein. Als bestimmender Schriftsatz muss die Beschwerdeschrift unterschrieben sein, damit für das Gericht sowohl der Urheber als auch die Ernsthaftigkeit der Beschwerde ersichtlich sind. Sowohl der Bundesgerichtshof als

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