Kläranlage

Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm

Nicht deponiefähiger Klärschlamm unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts.  Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage des Wasserverbandes für das oberirdische Einzugsgebiet der Emscher entschieden. Von 1965 bis 1999 betrieb der Wasserverband auf dem Gebiet der beklagten Stadt Duisburg eine Kläranlage; bis 1984 leitete er das schlammhaltige

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Die vorgeschriebene einheitliche Dachfarbe

Es fehlt an einem gewichtigen öffentlichen Interesse für den Erlass gestalterischer Bauvorschriften durch eine Gemeinde, wenn das gesamte Baugebiet Ausdruck einer großen Baufreiheit ist, so dass die Festsetzung über eine bestimmte Dacheindeckung und Farbe rechtswidrig ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall die Klage

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Die Beseitigung von baulichen Anlagen

Sind bauliche Anlagen wegen der fehlenden Baugenehmigung formell illegal und auch materiell baurechtswidrig und stehen insbesondere nicht in Einklang mit dem Flächennutzungsplan, kann die zuständige Behörde unter Anordnung des Sofortvollzugs die Beseitigung der baulichen Anlagen verfügen. Dabei darf auch ein Pächter, der nicht Bauherr der baulichen Anlagen ist, in Anspruch

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Beseitigungsverfügung bei Nebengebäuden

Ist durch Urteil bereits die materielle Baurechtswidrigkeit von Nebengebäuden festgestellt worden, so ist die Beseitigungsverfügung rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße im Fall der Gaststätte „Burgschänke“ in St. Martin entschieden. Der Kläger ist Eigentümer eines im Außenbereich von St. Martin gelegenen Grundstücks. Er betreibt dort die Gaststätte

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Privilegierter Nebenerwerbsbetrieb mit Pferdeunterstand

Für die Darlegung eines Betriebskonzepts für einen behaupteten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mit sieben eigenen und drei Pensionspferden müssen die Umstände, aus denen sich eine gewinnverheißende betriebliche Konzeption ergibt, in einer Weise präsentiert werden, die eine sachliche Auseinandersetzung damit erlaubt. Rügt der Adressat einer Beseitigungsanordnung eine Verletzung des Gleichheitssatzes, ist es seine

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Bestandskräftige Beseitigungsverfügung und der Grundstückskäufer

Erwirbt ein Ehepaar ein Grundstück, für dessen Gebäude eine bestandskräftige Beseitigungsverfügung vorliegt, muss der Ehefrau gegenüber keine Duldungsverfügung erlassen werden, wenn die Beseitigungsverfügung dem Ehemann gegenüber durchgesetzt werden soll. Die Androhung der Vollstreckung, mit der das eigentliche Vollstreckungsverfahren bereits begonnen wird, leidet nicht deshalb an einem Fehler, weil eine Duldungsverfügung

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