In § 3 Abs. 1 Buchst. a Unterabs. 2 Satz 2 der Anlage 6 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) vom 31.08.2005 ist bei Änderungen der tatsächlichen Umstände lediglich eine Verringerung des
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