Aktuell hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Frage einer Betriebsaufspaltung zu befassen. Konkret ging es um den Eigenbetrieb einer Gebietskörperschaft als Besitzunternehmen, das das örtliche („passive“) Glasfaser-Breitbandnetz an eine KG (Betriebsunternehmen) verpachtet hat, an deren geschäftsführender Komplementärin die Gebietskörperschaft über
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