Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Beamte bei herausragenden Leistungen höher zu stufen, darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht generell wegen mangelnder finanzieller Möglichkeiten des Landes abgelehnt werden. In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Schulleiter eines Berliner Gymnasiums mit der Besoldungsgruppe A 16 geklagt. Seine dienstlichen Beurteilungen
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