Ein Dienstposten – mehrere Besoldungsgrupen

Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich eines Konkurrentenstreits die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung (sogenannte Topfwirtschaft im dienstrechtlichen Sinne) konkretisiert:

Eine Dienstpostenbündelung ist nur zulässig, wenn für sie ein

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Die Besoldungsgruppe des Bürgermeisters

Bei einem Einweisungsbeschluss des Gemeinderats handelt es sich nicht um eine Entscheidung, die im Wege der Rechtsaufsicht voll überprüfbar ist. Wird der dem Gemeinderat zustehende weite Beurteilungsspielraum von der Kommunalaufsichtsbehörde missachtet, so ist deren Beanstandungsverfügung rechtswidrig.

So die Entscheidung des

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