Arbeitsvertragliche Altersgrenze: 60. Lebensjahr

Die arbeitsvertragliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf die Vollendung des 60. Lebensjahres einer Arbeitnehmer ist nicht durch in der Person der Arbeitnehmerin liegende Gründe nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG gerechtfertigt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung

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Die nachträglich vereinbarte arbeitsvertragliche Altersgrenze

Ein Änderung des Arbeitsvertrages, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers endet, unterliegt der Befristungskontrolle. Bei einem solchen Änderungsvertrag handelt es sich nicht um einen Aufhebungsvertrag, sondern um eine Vereinbarung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs der Arbeitnehmerin. Ein Aufhebungsvertrag ist eine

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Rentenalter als arbeitsvertragliche Altersgrenze

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine mit Erreichen des Regelrentenalters verknüpfte Altersgrenzenregelung, die einzelvertraglich vereinbart ist oder kollektivrechtlich gilt, die Befristung des Arbeitsverhältnisses iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG sachlich rechtfertigen. war verfolgt der Arbeitnehmer mit seinem Wunsch nach einer dauerhaften Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses über das Regelrentenalter

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Altersgrenze per Betriebsvereinbarung

Betriebsparteien sind berechtigt, eine Altersgrenze für die Befristung von Arbeitsverhältnissen zu regeln, die auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellt. Eine solche Betriebsvereinbarung muss aus Gründen des Vertrauensschutzes Übergangsregelungen für die bei Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung bereits rentennahen Arbeitnehmer vorsehen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Betriebsvereinbarungen eine

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Bestandsschutz für Alt-Spielhallen – und der Betreiberwechsel

Der in den Übergangsvorschrift des zum 1. Juli 2012 geänderten Glücksspielstaatsvertrags vorgesehene fünfjährige Bestandsschutz für eine bestehende und vor dem Stichtag 28. Oktober 2011 gewerberechtlich erlaubte Spielhalle bleibt auch bei einem Wechsel des Spielhallenbetreibers erhalten. § 25 Abs. 1 GlüStV sieht zur Bekämpfung der Spielsucht einen Mindestabstand zwischen Spielhallen vor,

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Baurechtlicher Gefahrerforschungseingriff – und der Bestandsschutz

Anordnungen nach § 58 Abs. 1 HBauO sind gegenüber bestandsgeschützten Vorhaben lediglich dann zulässig, wenn sich seit Erlass der Genehmigung die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, z.B. ein Gebäude baufällig geworden ist, weil dann die tatsächliche Lage nicht mehr der genehmigten Situation entspricht. Bei unveränderten tatsächlichen Verhältnissen scheiden Maßnahmen nach §

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Der Strafgefangene und sein Fernsehgerät

§ 58 Abs. 2 Satz 2 JVollzGB III BW ist mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG vereinbar. Ein Strafgefangener kann sich jedenfalls dann nicht auf einen Bestandsschutz in Bezug auf die genehmigte Nutzung eines eigenen Fernsehgerätes berufen, wenn er wegen Entweichens in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt wird, in der

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Die Kapazitätserweiterungen eines Aluminiumschrottbetriebes

Eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott, die vor Inkrafttreten des Bebauungsplans bereits vorhanden und genehmigt gewesen ist, darf im Rahmen des „bestandsgeschützen Umfangs“ weiter betrieben werden. Werden dem Betreiber jedoch bauliche und betriebliche Änderungen – vor allem Kapazitätserweiterungen – erlaubt, die deutlich über den Bestandsschutz hinausgehen und zu einer Beeinträchtigung

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Die größtenteils ungenehmigt entstandene Wohnbebauung

Eine Gemeinde muss die in einem Gebiet über lange Zeit gewachsene, aber in Teilen rechtswidrige Bebauung nicht legalisieren und eine Dauerwohnnutzung zulassen. So das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in den hier vorliegenden Fällen mehrerer Eigentümer, die sich mit Normenkontrollanträgen gegen die Bebauungspläne der Gemeinde Seevetal gewehrt haben, mit denen „Waldsiedlungen“ in Wochenendhausgebiete

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Schlafen? Aber nicht im Wochenendhaus!

Eine vorübergehende Nutzungsuntersagung für ein Wochenendhaus ist dann rechtswidrig, wenn seit 1970 für das Wochenendhaus eine Baugenehmigung besteht, die dem Gebäude Bestandsschutz verleiht. Die Bauaufsichtsbehörde kann weder die Beseitigung einer baulichen Anlage verlangen noch ihre Nutzung untersagen, wenn diese Anlage auf der Grundlage einer wirksamen Baugenehmigung errichtet worden ist und

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Großspielhalle statt Sexkino

Es stellt eine Nutzungsänderung dar, wenn ein Sexkino und eine Spielothek in eine einheitliche Großspielhalle (4 Spielcenter mit je 12 Geldspielgeräten) umgewandelt wird – unabhängig davon, ob es sich bei den bisherigen Betrieben wie bei der neuen Nutzung jeweils um Vergnügungsstätten handelt. Genauso wenig kann sich der Spielhallenbetreiber auf Bestandsschutz

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Grenzwand mit Fenstern

Der Bestandsschutz eines Gebäudes entfällt mit der Durchführung von Bauarbeiten, wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier vorliegenden Fall eine bereits erteilte Baugenehmigung aufgehoben, mit der drei Fenster

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Die Blechhütte im Landschaftsschutzgebiet

Stellt die Errichtung einer Gerätehütte im Landschaftsschutzgebiet einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der geeignet ist, das Landschaftsbild erheblich zu beeinträchtigen, kann die Beseitigung dieser Hütte verlangt werden. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall den Antrag auf Zulassung zur Berufung abgelehnt. Die Klägerin

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Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der bauplanerischen Abwägung

Allein der Umstand, dass eine Gemeinde bei der Umsetzung ihres Einzelhandelskonzepts bereits vorhandene konzeptwidrige, jedoch Bestandsschutz genießende Einzelhandelsbetriebe nicht auf den eigentumsrechtlichen (passiven) Bestandsschutz verweist, sondern diese – ohne die Möglichkeit einer Erweiterung – planungsrechtlich absichert, vermag das Gewicht ihres Konzepts in der bauplanerischen Abwägung noch nicht zu mindern, wenn

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Kfz-Steuer für Wohnmobile

Der Bundestag hat eine Änderung der Kfz-Besteuerung für Wohnmobile, rückwirkend zum 1. Januar 2006, beschlossen. Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) zum 1. Mai 2005 entfiel die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung ?Kombinationskraftwagen?. Daraus folgert die Finanzverwaltung auch kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen für Fahrzeugarten mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von

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