Stufenlaufzeiten sind nach dem Regelungskonzept des TVöD mit Ausnahme der in § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT enumerativ aufgezählten Fälle ausschließlich Zeiten, in denen der Beschäftigte tatsächlich tätig ist. Zeiten der Nichtbeschäftigung während eines Streits um den Bestand des
Artikel lesen





