Friedhof

Berliner Staatsmonopol auf Einäscherungen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das in Berlin geltende Staatsmonopol auf Einäscherungen als verfassungswidrig eingestuft und die Streitfrage dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vorgelegt.

Die Richtervorlage des Verwaltungsgerichts Berlin erging in dem Klageverfahren einer GmbH, welche die Errichtung und den Betrieb

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Der Zweck der Verwesung

Der Zweck der Verwesung innerhalb der Ruhezeit kann die Begrenzung der Ansichtsfläche von Pultsteinen für Urnengräber in einer Friedhofssatzung nicht rechtfertigen.

Die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG schützt den Wunsch naher Angehöriger eines Verstorbenen, des Toten nach

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