Der Angehörige eines Toten hat keinen Ersatzanspruch für Quarantäne-Kosten. So hat das Landgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall einer Ehefrau entschieden, die für die entstandenen Quarantäne-Kosten von rund 10.000,00 Euro ihres verstorbenen Mannes die Klinik und das Land NRW aufkommen lassen wollte. Der Verstorbene war amerikanischer Staatsbürger und verstarb
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