Auch wenn einem Angehörigen die Bezahlung der Bestattungskosten mit dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen nicht vollständig im Monat ihrer Fälligkeit möglich ist, kann die Tragung solcher Bestattungskosten zumutbar sein. So hat das Bundessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das
Lesen