Eine nichtjüdische Ehefrau darf neben ihrem Ehemann auf einem jüdischem Friedhof bestattet werden.
Eine jüdische Kultusgemeinde darf auf ihrem Friedhof ein Grabnutzungsrecht eines überlebenden Ehegatten nachträglich nur beschränken, wenn sie dabei die Totenwürde des dort bereits beerdigten Ehegatten angemessen berücksichtigt.
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