Ein Justizvollzugsbeamter, der gegen Bezahlung verbotene Gegenstände in eine Justizvollzugsanstalt einschleust, kann sich wegen Bestechlichkeit strafbar machen; Gefangene, die entsprechende Vereinbarungen mit ihm treffen und ihn bezahlen, können wegen Bestechung verurteilt werden.
Das Landgericht Hannover hatte den als Justizvollzugsbeamten tätigen
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