Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bewerbungsverfahrensanspruch – und seine Grenzen in der Konkurrentenklage

Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bestenauslese und gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch der unterlegenen Stellenbewerberin aus Art. 33 Abs. 2 GG führt jedenfalls dann nicht zu einem Anordnungsanspruch, wenn die Auswahl der unterlegenen Stellenbewerberin in einem neuen Auswahlverfahren nicht ernsthaft möglich erscheint. Dieser Schlussfolgerung liegt der auch in der Rechtsprechung des

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Konkurrentenstreit unter Richtern – und die Beurteilungsmaßstäbe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass Art. 33 Abs. 2 GG die auswählende Behörde verpflichtet, über Bewerbungen aufgrund eines nach sachlich gleichen Maßstäben angelegten Vergleichs der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der jeweiligen Bewerber zu entscheiden. Die auswählende Behörde hat den für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber

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