Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus ‑eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde- nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, dass das Betriebsstättenfinanzamt
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