Mit den Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen. Der
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