Flug

Flugzeuglärm als Reisemangel

Beruft sich der Reisende zur Begründung eines Reisemangels darauf, dass während seines Aufenthalts nachts teils mehrmals pro Stunde Flugzeuge in niedrigem Abstand über das von ihm gebuchte Hotel geflogen seien, wodurch seine Nachtruhe erheblich beeinträchtigt worden sei, ist sein Vorbringen

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Landgericht/Amtsgericht Düsseldorf

Bestreiten mit Nichtwissen

Gemäß § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.

Den eigenen Handlungen oder Wahrnehmungen sind Vorgänge im eigenen Geschäftsund Verantwortungsbereich gleichgestellt.

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Landgericht Bremen

Bestreiten mit Nichtwissen

Ein Bestreiten mit Nichtwissen – also die Einlassung, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptungen des Klägers nicht zu kennen – ist nach § 138 Abs. 4 ZPO nur zulässig, wenn die betroffenen Tatsachen weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand

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Oberlandesgericht München

Bestreiten

Gemäß § 138 Abs. 2 ZPO hat sich eine Partei grundsätzlich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären. Sie darf sich also, wenn der Gegner seiner Erklärungslast nachgekommen ist, nicht mit einem bloßen Bestreiten begnügen, sondern muss erläutern,

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Landgericht Bremen

Bestreiten und Substantiierungspflicht

Die Erklärungslast des Prozessgegners ist in Bestehen und Umfang davon abhängig, wie die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat. In der Regel genügt gegenüber einer Tatsachenbehauptung des darlegungspflichtigen Klägers das einfache Bestreiten des Beklagten.

Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren

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