Bundesfinanzhof

Die Beteiligungseinkünfte der Holdingkapitalgesellschaft – und die Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG

Soweit die Einnahmen einer Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, ist bei ihr eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der „Art der Geschäfte“ dauerhaft gegeben.

Sieht die Satzung einer Holdingkapitalgesellschaft vor, dass die Gesellschaft

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