Das nicht weiterbetriebene Verfahren – und das nachträglich entfallene Rechtsschutzbedürfnis

Jede antragsgebundene gerichtliche Entscheidung setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus, d.h. die Verfolgung eines rechtsschutzwürdigen Interesses.

Das erforderliche Rechtsschutzinteresse kann im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens entfallen. Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzbedürfnisses kann ein Gericht im Einzelfall auch dann ausgehen, wenn das

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