Das Verwaltungsgericht Freiburg hat polizeirechtliche Aufenthalts- und Betretensverbote sowie Meldeauflagen der Stadt Freiburg nachträglich für rechtswidrig erklärt, die diese im August/September 2014 gegenüber zwei Angehörigen der Freiburger Ultraszene verhängt hatte.
Die Stadt Freiburg hatte den beiden Fußballfans jeweils durch Bescheid
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