Betretensverbot nach Tagesbruch

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage eines Landwirts gegen ein vom Regierungspräsidium Freiburg verhängtes Betretensverbot für sein Weinbaugrundstück abgewiesen.

Das Grundstück des Klägers liegt am Kahlenberg in der Gemeinde Herbolzheim, wo bis zum Ende der 1960er Jahre Eisenerz abgebaut worden

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